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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verwaltungsgemeinschaft Triptis

Wichtige Information des Einwohnermeldeamtes

Der Kinderreisepass wird ab dem 01.01.2024 abgeschafft!

Die Bundesregierung hat die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen.

Daher können ab Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass bereits ausgestellte Kinderreisepässe ihre Gültigkeit behalten.

Was Eltern jetzt wissen müssen:

Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen, benötigen für die Kleinen einen Ausweis. Innerhalb der EU bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis (22,80 €). Geht es in Länder außerhalb der EU, ist ein Reisepass (37,50 €) nötig.

Vorteile:

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weltweite Gültigkeit mit dem elektronischen Reisepass

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Gültigkeit von 6 Jahren

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Einsparung von Zeit und Kosten

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Modernisierung von Verwaltungsabläufen

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Sicherheit und Integrität der Daten

Nachteile:

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nicht sofort verfügbar - Bearbeitungszeit 3-4 Wochen

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zu starke Veränderung des Gesichtsbildes, vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern, führt zur vorzeitigen Ungültigkeit des Dokuments

Im Gegensatz zum Kinderreisepass, verfügt der elektronische Reisepass sowie der Personalausweis über einen Chip, auf dem Fingerabdrücke gespeichert werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme für Kinder unter sechs Jahren, bei denen grundsätzlich keine Fingerabdrücke erfasst werden. Bei Kindern, die älter als sechs Jahre sind, werden die Fingerabdrücke erfasst, jedoch ausschließlich im Pass/Personalausweis gespeichert. Behörde und Passhersteller löschen die Abdrücke.