Vielen Dank für die Rückmeldungen auf unseren Aufruf nach Wahlhelfern im kommenden „Super“-Wahljahr.
Noch sind nicht alle Wahlvorstände besetzt, so dass wir uns auch weiterhin über ehrenamtliche Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sehr freuen.
Informationen über die Aufgabe als Wahlhelfer bzw. Wahlhelferin erhalten Sie unter Tel. 036482 359-19 (Herr Winkler). Gern können Sie uns auch per Mail unter info@triptis.de Ihr Interesse und auch Ihre Fragen zukommen lassen. Dazu nachfolgend die aktuellen Wahltermine:
| Wahl(en) | Wahltermin |
| Wahl des Landrates | 14. Januar 2024 |
| Stichwahl zur Wahl des Landrates | 28. Januar 2024 |
| Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderäte, Stadtrat, Bürgermeister der Stadt Triptis) | 26. Mai 2024* |
| Europawahl + evtl. Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Triptis | 9. Juni 2024 |
| Landtagswahl Thüringen | 1. September 2024* |
* Diese Termine sind noch nicht amtlich bestätigt. Es könnte also zu Verschiebungen kommen.
Voraussetzungen
| • | Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen grundsätzlich für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein; in der Regel werden auch für überörtliche (landesweite) Wahlen nur die Wahlberechtigten der jeweiligen Gemeinde als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer berufen. | |
| • | Um wahlberechtigt zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: | |
| o | Mindestalter am Wahltag: 16 Jahre, |
| o | Ausnahme bei Landtagswahl: Mindestalter 18 Jahre, |
| o | seit mindestens 3 Monaten Meldung mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet. |
Wahl im Wahlraum
| Aufgaben und Funktionen | |
| • | Der Wahlvorstand ist ein Team aus mehreren Mitgliedern. Es sorgt dafür, dass die Wählerinnen und Wähler im Wahlraum wählen können und ab 18:00 Uhr das Wahlergebnis ermittelt wird. Die jeweiligen einzelnen Aufgaben hängen von der Funktion im Wahlvorstand ab. |
| Zeitaufwand | |
| • | In den Wahllokalen müssen nicht alle Teammitglieder den ganzen Tag vor Ort sein. Es gibt eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht. Die Tätigkeit beginnt für die Frühschicht zwischen 7:00 und 7:30 Uhr. |
| • | Ab 18:00 Uhr zählt das Team gemeinsam die Stimmen aus. |
| • | Der Einsatz endet, wenn alle Stimmzettel ausgewertet und die Niederschriften erstellt sind. Bei großen oder mehreren Wahlen an einem Wahltermin kann es vorkommen, dass am folgenden Tag weiter ausgezählt werden muss. |
Briefwahl
| Aufgaben und Funktionen | |
| • | Der Briefwahlvorstand ist ein Team aus mehreren Mitgliedern. Es sorgt dafür, dass die eingegangenen Wahlbriefe für die Auszählung vorbereitet werden und ab 18:00 Uhr das Wahlergebnis ermittelt wird. Die jeweiligen Aufgaben hängen von der Funktion im Briefwahlvorstand ab. |
| Zeitaufwand | |
| • | Ihr Einsatz beginnt erst am Nachmittag; die genaue Zeit erfahren Sie im Berufungsschreiben. |
| • | Der Einsatz endet, wenn alle Stimmzettel ausgewertet und die Niederschriften erstellt sind. |
Aufgaben während der Wahl
| • | Die Aufgaben des Wahlvorstehers übernehmen in der Regel die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Triptis. |
| Welche Aufgaben haben Sie als Schriftführer und Schriftführerin? | |
| • | Sie kümmern sich um das Wählerverzeichnis. |
| • | Sie nehmen die Wahlscheine entgegen und sammeln diese ein. |
| • | Sie erstellen die Niederschrift über den gesamten Wahltag in Ihrem Bezirk. |
| • | Sie erfassen ab 18:00 Uhr die Ergebnisse der Auszählung. |
| • | Sie sind für die Erstellung der Schnellmeldung und die Niederschrift auf Basis eines Vordruckes verantwortlich. |
| Welche Aufgaben haben Sie als Beisitzer und Beisitzerin? | |
| • | Sie kontrollieren die Wahlbenachrichtigungen, Wahlscheine oder Ausweisdokumente der Wahlberechtigten. |
| • | Sie geben die Stimmzettel aus. |
| • | Sie haben ein Auge auf die Ordnung im Wahlraum. |
| • | Bei Bedarf bieten Sie Wahlberechtigten mit körperlichen Einschränkungen Ihre Hilfe an. |
Sie zählen gemeinsam die Stimmzettel aus.