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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vermessungsstelle Freistaat Thüringen

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung*) von Flurstücksgrenzen

In der Gemeinde Triptis

Gemarkung Oberpöllnitz

Flur 3

Flurstück(e) 508/165

wurde eine

-

Grenzwiederherstellung

-

Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. 574) durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 01.12.2023 bis 05.01.2024 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag verlängert bis 18.00 Uhr und Freitag bis 12.30 Uhr

in den Räumen der

Vermessungsstelle ÖbVI Dipl.-Ing. (FH) Jens Gabler,

An der Brauerei 2, 07745 Jena

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o.g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Vermessungsstelle Dipl.-Ing. (FH) Jens Gabler, An der Brauerei 2, 07745 Jena Widerspruch eingelegt werden.

Jena, den 25.11.2023

Jens Gabler (ÖbVI)

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(Ort, Datum)

(Unterschrift)