In der Gemeinde Triptis
| Gemarkung Oberpöllnitz | Flur 3 | Flurstück(e) 508/165 |
wurde eine
| - | Grenzwiederherstellung |
| - | Abmarkung |
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. 574) durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 01.12.2023 bis 05.01.2024 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag verlängert bis 18.00 Uhr und Freitag bis 12.30 Uhr
in den Räumen der
Vermessungsstelle ÖbVI Dipl.-Ing. (FH) Jens Gabler,
An der Brauerei 2, 07745 Jena
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o.g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Vermessungsstelle Dipl.-Ing. (FH) Jens Gabler, An der Brauerei 2, 07745 Jena Widerspruch eingelegt werden.
| Jena, den 25.11.2023 | Jens Gabler (ÖbVI) |
| ……………………….. | ……………………… |
| (Ort, Datum) | (Unterschrift) |