Auf der Grundlage des § 50 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Triptis folgende Haushaltssatzung 2024
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt. Er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.440.630,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 192.000,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Verwaltungsgemeinschaftsumlage wird mit 919.379,00 € festgelegt, das sind 156,46 €/Einwohner bei einem Einwohnerstand Stichtag 31.12.2022 von 5.876.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der in der Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Triptis, den 20.11.2023
Verwaltungsgemeinschaft Triptis
Hoyer — - Siegel -
Gemeinschaftsvorsitzende
Auslegungshinweis:
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird mit dem Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis Nr. 11 vom 25.11.2023 bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Triptis öffentlich zur Einsichtnahme in der VG Triptis, Markt 1, 07819 Triptis in der Abteilung Finanzen vom 27.11. - 08.12.2023 während unserer Öffnungszeiten ausliegen und bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten werden.
Rechtsbehelf:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.