| 1. | Die Wählerverzeichnisse der Stadt Triptis und der Gemeinden Dreitzsch, Geroda, Lemnitz, Miesitz, Mittelpöllnitz, Rosendorf, Schmieritz und Tömmelsdorf für die Wahl des Landrats im Saale-Orla-Kreis am 14. Januar 2024 werden an Werktagen in der Zeit vom 25. Dezember 2023 bis 29. Dezember 2023 in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis während der allgemeinen Öffnungszeiten | |
| Montag und Dienstag | Feiertag, |
| Mittwoch | 09.00 bis 12.00 Uhr, |
| Donnerstag | von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr |
| Freitag | geschlossen. |
| in 07819 Triptis, Markt 1 (Rathaus), im Einwohnermeldeamt (Raum 005) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. | |
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| Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk nach § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz eingetragen ist. | |
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| 2. | Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist (25. bis 29. Dezember 2023) Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der Verwaltungsgemeinschaft Triptis in 07819 Triptis, Markt 1 (Rathaus) im Einwohnermeldeamt (Raum 005) schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig. |
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| 3. | Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein (hierzu unten Nr. 4) hat. |
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| Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 24. Dezember 2023 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können. |
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| 4. | Wer einen Wahlschein hat, kann an der Landratswahl im Wege der Briefwahl teilnehmen. |
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| 5. | Einen Wahlschein erhält auf Antrag, | |
| 5.1 | ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, | |
| 5.2 | ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, | |
| a) | wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat, |
| b) | wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind oder |
| c) | wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird. |
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| Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum zweiten Tag vor der Wahl (12. Januar 2024), bis 18.00 Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, 07819 Triptis, Markt 1 (Rathaus) im Einwohnermeldeamt (Raum 005) schriftlich oder zur Niederschrift beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. |
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| Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. |
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| Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (13. Januar 2024), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. |
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| Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen. |
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| Das Einwohnermeldeamt ist am Wahltag im Rathaus Triptis in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet. |
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| Für den Fall, dass bei der Wahl am 14. Januar 2024 kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl, am 28. Januar 2024 eine Stichwahl statt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat. |
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| Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind und für die erste Wahl am 14. Januar 2024 einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bereits vor der Wahl am 14. Januar 2024 einen Wahlschein für die Stichwahl beantragen. Wahlscheine für die Stichwahl können bis zum 26. Januar 2024 bis 18.00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Markt 1, 07819 Triptis im Einwohnermeldeamt (Raum 005) mündlich oder schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. |
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| Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes am Stichwahltag nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Stichwahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. |
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| Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein für die Stichwahl nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 27. Januar 2024, bis 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. |
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| Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. |
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| Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte: | |
| - | einen amtlichen Stimmzettel, |
| - | einen amtlichen Stimmzettelumschlag, |
| - | einen Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift der Gemeinde, die Nummer des Stimmbezirkes und die Nummer des in das Wahlverzeichnis eingetragenen Wahlscheins angegeben ist, sowie |
| - | ein Merkblatt für die Briefwahl. |
| Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief der Gemeinde so rechtzeitig übersandt werden, dass er spätestens am 14. Januar 2024 bis 18.00 Uhr bzw. im Fall einer Stichwahl am Tag der Stichwahl, dem 28. Januar 204 bis 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingeht. Der Wahlbrief kann bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. | |
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| Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen. | |
Triptis, den 07. November 2023
Hoyer
Gemeinschaftsvorsitzende