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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Kämmerei

Festsetzung der Realsteuern ab dem Jahr 2025

Mit der neuen Grundsteuerreform zum 01.01.2025 werden alle Grundsteuerbescheide, die auf dem bisherigen Bewertungsverfahren beruhen, zum 31.12.2024 aufgehoben.

Die aktuellen Grundsteuerhebesätze der Gemeinden in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis verlieren mit Ablauf des Jahres 2024 ihre Gültigkeit. Die Gemeinden müssen ab dem Jahr 2025 neue Hebesätze beschließen.

Ab dem Jahr 2025 erhalten alle Eigentümer einen neuen Grundsteuerbescheid mit den beschlossenen neuen Hebesätzen. Vorher müssen keine Zahlungen geleistet werden. Eigentümer die bei ihrer Bank einen Dauerauftrag für die Grundsteuer eingerichtet haben werden gebeten diesen zu kündigen.

Für die Gewerbesteuer, Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer erhalten Sie Anfang 2025 jeweils einen neuen Bescheid. Dies ist notwendig aufgrund einer technischen Umstellung und damit verbundenen neuen Kassenzeichen. Die Höhe und Fälligkeiten ändern sich grundsätzlich nicht. Verwenden Sie bei Zahlungen ab 01.01.2025 bitte das neue Kassenzeichen als Verwendungszweck, um eine korrekte Zuordnung zu gewährleisten. Wenn Sie die Möglichkeit eines Dauerauftrages nutzen, passen Sie bitte auch dort den Verwendungszweck an.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gern telefonisch unter 036482/35918, persönlich oder per E-Mail unter j.reinhardt@triptis.de zur Verfügung.

Ihre Kämmerei

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Änderung der Grundsteuerbemessung ab dem Jahr 2025 - Grundsteuerreform

Sehr geehrte Steuerzahler,

die Grundsteuer ist eine Steuer, die ausschließlich den Städten und Gemeinden zufließt. Sie wird auf den Grundbesitz erhoben und grundsätzlich von den Eigentümern gezahlt. Mit der Grundsteuerreform gilt dies nunmehr auch für die Eigentümer von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken (Grundsteuer A).

Die letzte grundlegende Bemessung fand 1935 statt. Alle danach bebauten Grundstücke oder eventuelle Wertsteigerungen fanden nur lückenhaft Berücksichtigung in der Bemessung. Mit der Grundsteuerreform 2025 sollen alle Einheitswertbescheide und demzufolge die Grundsteuermessbescheide überarbeitet und neu festgesetzt werden. Hierzu haben Sie in den vergangenen Monaten aktiv als Eigentümer mitgewirkt und zahlreiche Angaben gegenüber dem Finanzamt machen müssen. Vielen Dank dafür!

Auf Basis Ihrer Angaben wurde durch das zuständige Finanzamt eine neue Bewertung durchgeführt und Sie erhalten einen sogenannten Grundsteuerwertbescheid und einen Grundsteuermessbetragsbescheid. Der Grundsteuermessbetragsbescheid ist für die Gemeinde die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer. Von dem Messbetrag darf die Gemeinde nicht abweichen. Änderungen des Messbetrages kann nur das Finanzamt vornehmen.

Haben sich nach dem 01.01.2022 Änderungen am Grundstück, Gebäude oder an der Nutzung ergeben, besteht eine Anzeigepflicht beim zuständigen Finanzamt. Kontaktieren Sie bei Fragen hierzu bitte Ihr Finanzamt Pößneck.

Zur Bestimmung der zu zahlenden Grundsteuer legt die Gemeinde jeweils einen Grundsteuerhebesatz A und B fest, welcher mit dem Messbetrag multipliziert wird. Den Gemeinden obliegt es nun, die Hebesätze so anzupassen, dass sie ihr bisheriges Grundsteueraufkommen aller Grundstücke der Gemeinde auch ab 2025 sichert.

Aktuell sind noch nicht alle Grundstücke in den Gemeinden abschließend bearbeitet bzw. bewertet. Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Triptis werden voraussichtlich erst Anfang des neuen Jahres die ab 2025 anzuwendenden Hebesätze beschließen können. Sobald dies erfolgt ist, erhalten Sie Ihren neuen Grundsteuerbescheid.

Im Einzelnen kann daher Ihre Grundsteuer auf jedes Ihrer Grundstücke geringer oder mehr werden, je nachdem wie sich Ihr Messbetrag vom Finanzamt oder der Hebesatz der Gemeinde geändert hat.

Für weitere Fragen und Informationen steht Ihnen Frau Reinhardt gern zur Verfügung.