Quelle: Auszug aus der Grundkarte/Einordnung im Stadtgebiet - Entwurfsverfasserin: INES KLINKE Freie Stadtplanerin, Büro für Stadtraum| Ortsentwicklung| Ortsgestaltung, Wallburgweg 2, 99984 Erfurt
Folgender Beschluss wurde in der Sitzung gefasst:
067-33/23: Der Hauptausschuss der Stadt Triptis beschließt den Abschluss eines Werkvertrages über städtebauliche Planungsleistungen zur Entwicklung eines Stadtumbaugebietes Jugend-Kultur-Freizeit-Tourismus Campus Triptis gemäß der Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 10.07.2023, mit dem Büro für Stadtraum, Ortsentwicklung und Ortsgestaltung Klinke, Wallburgweg 2, 99094 Erfurt, vertreten durch die Inhaberin, Frau Ines Klinke. Die vorläufige Vertragssumme beträgt 28.854,65 € brutto.
Folgende Beschlüsse wurden in der Sitzung gefasst:
240-31/23: Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt die in der Anlage befindliche Friedhofssatzung der Stadt Triptis. Gleichzeitig wird die Friedhofssatzung vom 20.05.2005, zuletzt geändert durch die erste Änderungssatzung vom 05.01.2010, aufgehoben.
241-31/23: Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt die in der Anlage befindliche Friedhofsgebührensatzung der Stadt Triptis. Gleichzeitig wird die Friedhofsgebührensatzung vom 19.06.2001, zuletzt geändert durch die erste Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 20.05.2005, aufgehoben.
242-31/23: Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt, den Auftrag zur Ausführung von Instandsetzungsarbeiten in der Braunsdorfer Straße in Höhe Hausnummer 29 zum Angebotspreis in Höhe von 8.931,07 Euro, an das Unternehmen BVR-Baumaschinenvermietung u. Recycling, Piesigitz Nr. 69, 07950 Zeulenroda-Triebes zu vergeben.
243-31/23: Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt die überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2023 in der Haushaltsstelle „Allg. Planungsleistungen“ (Nr. 61001.95000) in Höhe von 28.286,18 € zur Beauftragung der Planung Erneuerung Gehwege Roßstraße 2.BA/Aumaische Straße.
244-31/23: Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt die überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2023 in der Haushaltsstelle „Allg. Planungsleistungen“ (Nr. 61001.95000) in Höhe von 48.399,85 € zur Beauftragung der Planung grundhafter Ausbau Friedensstraße
247-31/23: Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt die Beauftragung der Planungsleistungen auf der Grundlage der HOAI für das Vorhaben „Erneuerung der Gehwege in der Roßstraße 2. BA/Aumaische Straße“ an die wbu - Ingenieurgesellschaft für Wasserwirtschaft, Bauwesen und Umwelttechnik mbH. 07318 Saalfeld in Höhe der geprüften Auftragssumme von 28.286,18 € brutto.
248-31/23: Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt die Beauftragung der Planungsleistungen auf der Grundlage der HOAI für das Vorhaben „Grundhafter Ausbau Friedensstraße“ an die wbu - Ingenieurgesellschaft für Wasserwirtschaft, Bauwesen und Umwelttechnik mbH. 07318 Saalfeld in Höhe der geprüften Auftragssumme von 48.399,85 € brutto.
250-31/23: Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt die Beauftragung der Planungsleistungen auf der Grundlage der HOAI für das Vorhaben „Umbau Kreisverkehr Geraer Straße, Kreuzung Gewerbegebiet Ost in Triptis“ an die wbu - Ingenieurgesellschaft für Wasserwirtschaft, Bauwesen und Umwelttechnik mbH. 07318 Saalfeld in Höhe der geprüften Auftragssumme von 23.919,44 € brutto.
Die Beschlüsse 245, 246 und 249 kamen nicht zur Abstimmung, die Themen haben sich erübrigt oder werden zu einem späteren Zeitpunkt erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
Folgende Beschlüsse wurden u. a. in der o g. Sitzung gefasst:
258-32/23: Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt die Verlängerung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Altstadt“ Triptis bis zum 31.12.2031. Die Beschlussfassung zur Verlängerung gilt vorbehaltlich konkreter Untersuchungen und der Fortschreibung des Rahmenplanes zur Überprüfung der Strategie des weiteren Umganges. Der Bürgermeister wird beauftragt, die weiteren Schritte für die notwendigen Untersuchungen und Fortschreibungen in die Wege zu leiten.
259-32/23: Der Stadtrat der Stadt Triptis fasst den Grundsatzbeschluss für die Entwicklung eines Jugend-Kultur-Freizeit-Tourismus Campus Triptis für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich an der Sportallee. Dabei ist dieser Bereich als Entwurf eines Maßnahmengebietes nach § 171a BauGB zu werten. Das Gebiet soll als Stadtumbaugebiet nach § 171a BauGB entwickelt werden. Dafür sind eine entsprechende Untersuchung und städtebauliche Entwicklungskonzeption vorzusehen, erste Projekte zu entwickeln. Die dafür erforderlichen Maßnahmen sind im Jahresantrag 2024 zur Neuaufnahme des Gebietes im Bund-Länder-Programm Städtebauförderung zu beantragen.
261-32/23: Im Nachgang zu der schon erfolgten Befreiung für die Änderung der Dachziegelfarbe Rot in Anthrazit im Zusammenhang mit der erteilten Baugenehmigung auf dem Flurstück Nr. 1/36, Flur 4, Gemarkung Oberpöllnitz beschließt der Stadtrat der Stadt Triptis die Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplans „In den Treibenäckern“ für eine veränderte Ausführung der Dacheindeckung von Dachziegel Farbe Anthrazit in Dachziegelbleche Farbe Anthrazit für das genehmigte Nebengebäude (Garage).