Ihre Meinung ist wichtig, Ihr gesunder Menschenverstand gesucht und Ihr Gerechtigkeitsempfinden gewünscht! Bewerben Sie sich jetzt für das Schöffenamt!
Als Schöffin oder Schöffe leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie stärken die Demokratie und beteiligen sich an der Rechtsprechung. Sie sind ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses - von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses urteilen Sie gemeinsam mit der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld der Angeklagten. Auch über die Höhe des Strafmaßes entscheiden Sie mit. Die Kombination aus juristischem Sachverstand der Berufsrichterinnen und Berufsrichter und Ihrer Überzeugungen machen unser Rechtswesen besser und transparenter.
Die Justiz bietet in Form des Schöffenamtes nicht nur die Gelegenheit zur Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, sie ist auch auf die Bereitschaft interessierter Menschen, sich zu engagieren, angewiesen. Am 31.12.2023 enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen. In Thüringen scheiden etwa 2.000 Personen aus ihrem Amt. Infolgedessen sind im Jahre 2023 Neuwahlen für die Amtsperiode 2024-2028 durchzuführen. In Vorbereitung dieser Wahl stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste auf.
Welche Voraussetzungen sind erforderlich:
| • | Sie sind bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt. |
| • | Sie verfügen über die deutsche Staatsbürgerschaft. |
| • | Sie benötigen keine juristische Vor-/Ausbildung. |
| • | Sie sind straffrei. |
| • | Sie sind vorurteilsfrei und verantwortungsbewusst. |
| • | Sie sind meinungsstark und überzeugungsfähig. |
Was Sie davon haben?
| • | Ihr Arbeitgeber stellt Sie für die Zeit der Sitzungstage frei. |
| • | Sie erhalten eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten. |
| • | Sie sammeln neue Erfahrungen und lernen unterschiedlichste Menschen kennen. |
| • | Sie tragen ein Ehrenamt mit großer Verantwortung. |
| • | Sie erhalten Zugang zur Praxis der Rechtsprechung. |
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis zum 30.04.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Triptis. Bitte verwenden Sie hierfür das auf der Website https://www.triptis.de/dienstleistung/formulare (unter Sonstiges) zur Verfügung gestellte Formular. Selbstverständlich können Sie sich das Formular auch in unserem Rathaus im Einwohnermeldeamt oder dem Sekretariat abholen.
Hoyer
Gemeinschaftsvorsitzende
Erinnerung zur Öffentlichen Zahlungsaufforderung
zum Zahlungstermin: 15.02.2023
Zum vorgenannten Termin waren fällig:
| 1. | Grundsteuern, |
| 2. | Hundesteuern, |
| 3. | Gewerbesteuervorauszahlung |
Alle Steuerzahler, die nicht vom Einzugsverfahren Gebrauch machen, werden gebeten, die Beträge termingerecht zu überweisen. Die Bankverbindung finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid.
Falls Sie uns bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die entsprechenden Beträge zum Termin abgebucht.
Sollte einmal eine Unklarheit oder Unstimmigkeit bestehen, so rufen Sie uns bitte an und lassen Sie die Abbuchung aus Kostengründen nicht zurückgehen! Die Einzugsermächtigung finden Sie auf unserer Internetseite unter www.triptis.de oder Sie fordern den Vordruck telefonisch an, unter Telefon: 036482 359-18.