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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis
Ausgabe 2/2023
Nichtamtlicher Teil
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Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Triptis

Die Besetzung der Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Triptis im Ehrenamt wurde neu ausgeschrieben, da mit dem 01.01.2023 eine neue Amtsperiode beginnt, die 5 Jahre umfasst.

Frau Ute Bußjäger, die bereits in den vergangenen 5 Jahren das Amt als Schiedsfrau inne hatte, bewarb sich für die nächste Wahlperiode wieder, wofür ihr das Vertrauen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Triptis ausgesprochen wurde.

Durch den Direktor des Amtsgerichts Pößneck erfolgte die Berufung und Verpflichtung.

Zur Person

1960 in Schalkau geboren

als Verwaltungsangestellte beim Landesamt für Finanzen tätig

berufsbegleitende Ausbildung zur Mediatorin

Fortbildungen über den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.

Konflikt? - Da geht doch was!

Konflikte und Streitigkeiten lassen sich nicht immer vermeiden, sie sind Teil des Alltags. Das kann für alle Beteiligten sehr belastend sein. Aber in jedem Konflikt steckt auch eine Chance, vorausgesetzt, es gelingt, angemessen mit der Situation umzugehen. Es gilt, in den Dialog zu treten, die eigene Perspektive darzustellen und gleichzeitig offen für das Gegenüber zu sein.

Das Schiedsverfahren gibt die Möglichkeit der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten des täglichen Lebens und bei „kleinen“ Strafsachen.

Die Schiedsstelle kann angerufen werden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche (z.B. im Rahmen von Nachbar- und Mietrechtsstreitigkeiten), die die Zahlung oder Leistung anderer vertretbarer Sachen zum Gegenstand haben.

Die Schiedsstelle ist außerdem im Bereich einiger „kleiner“ Strafsachen zuständig. Das sind unter anderem Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung. In solchen Fällen muss, bevor ein Gericht die Sache entscheiden kann, unter Umständen zuerst die Schiedsstelle eingeschaltet werden.

Für die Anrufung eines Gerichts in Zivilsachen ist in Thüringen aber die erfolglose Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsversuchs keine Voraussetzung.

Nicht zuständig ist die Schiedsstelle bei Familien- und Arbeitsrechtsstreitigkeiten, bei Streitigkeiten aus dem Bereich des öffentlichen Rechts sowie bei Auseinandersetzungen mit Medienunternehmen.

Auf einen schriftlich oder mündlich formulierten Antrag führt die Schiedsperson eine Schlichtungsverhandlung mit allen Streitparteien durch.

Im Schiedsverfahren können die Beteiligten in einer entspannten und geschützten Atmosphäre ihre Anliegen zu Gehör bringen. Die Schiedsperson ist zur Verschwiegenheit verpflichtet; die Verhandlungen der Schiedsstelle sind nicht öffentlich. Das Verfahren ist denkbar unbürokratisch; die Kosten sind gering. Ein Schlichtungsergebnis wird von den Parteien gemeinsam erarbeitet und von der Schiedsperson protokolliert.

Das Verfahren bietet die Möglichkeit, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Vereinbarung zu finden und den sozialen Frieden auch nachhaltig wieder herzustellen.

Kontakt zur Schiedsstelle der VG Triptis:

Verwaltungsgemeinschaft Triptis

Markt 1

07819 Triptis

Telefon VG Triptis:

036482 359 0

Telefon Schiedsfrau:

0151 25614498