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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse aus der 28. Stadtratssitzung vom 28.11.2023

Folgende Beschlüsse wurden in der o g. Sitzung gefasst:

- öffentliche Sitzung -

251-32/23:

Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt die in der Anlage befindliche Erste Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Triptis vom 15.11.2022.

252-32/23:

Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt die folgenden, in der Anlage befindliche Richtlinien:

Richtlinie für die Elternbeiträge in Triptiser Kindertageseinrichtungen (Kitas),

Richtlinie über die Gewährung eines Zuschusses zu den Elternbeiträgen in Triptiser Kitas und beauftragt den Bürgermeister mit der Unterzeichnung.

253-32/23:

Der Stadtrat der Stadt Triptis hebt die Benutzerordnung der Stadtbibliothek Triptis vom 30.06.2021 zum 31.12.2023 auf und setzt die neue in der Anlage befindliche Benutzungsordnung mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft.

254-32/23:

Der Stadtrat der Stadt Triptis hebt die Gebührenordnung der Stadtbibliothek Triptis vom 30.06.2021 zum 31.12.2023 auf und setzt die neue in der Anlage befindliche Gebührenordnung zum 01.01.2024 in Kraft.

256-32/23:

Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt die beiliegende „Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Triptis (Feuerwehrsatzung) vom 07.05.2012“.

257-32/23:

Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt die Beauftragung der Bauleistungen für den Umbau der Kreuzung Geraer Straße / Gewerbegebiet Ost in Triptis zum Kreisverkehr an die Firma STRABAG AG, Naßäckerstraße 19, 07381 Pößneck, in Höhe der geprüften Auftragssumme von 147.964,58 € brutto.

258-32/23:

Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt die Verlängerung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Altstadt“ Triptis bis zum 31.12.2031. Die Beschlussfassung zur Verlängerung gilt vorbehaltlich konkreter Untersuchungen und der Fortschreibung des Rahmenplanes zur Überprüfung der Strategie des weiteren Umganges. Der Bürgermeister wird beauftragt, die weiteren Schritte für die notwendigen Untersuchungen und Fortschreibungen in die Wege zu leiten.

259-32/23:

Der Stadtrat der Stadt Triptis fasst den Grundsatzbeschluss für die Entwicklung eines Jugend-Kultur-Freizeit-Tourismus Campus Triptis für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich an der Sportallee. Dabei ist dieser Bereich als Entwurf eines Maßnahmengebietes nach § 171a BauGB zu werten. Das Gebiet soll als Stadtumbaugebiet nach § 171a BauGB entwickelt werden. Dafür sind eine entsprechende Untersuchung und städtebauliche Entwicklungskonzeption vorzusehen, erste Projekte zu entwickeln. Die dafür erforderlichen Maßnahmen sind im Jahresantrag 2024 zur Neuaufnahme des Gebietes im Bund-Länder-Programm Städtebauförderung zu beantragen. (+ Plan)

260-32/23:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des geänderten Entwurfs (2. Entwurf) des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Solarenergie "Oberpöllnitz (PV-FFA)" vorgebrachten Anregungen und Hinweise von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat mit folgendem Ergebnis geprüfte Anlagen zum Beschluss (Seiten 1 - 4).

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Bei der Vorlage des Bebauungsplans zur Genehmigung nach § 10 Abs. 2 BauGB sind die nicht berücksichtigten Anregungen mit einer Stellungnahme beizufügen.

261-32/23:

Im Nachgang zu der schon erfolgten Befreiung für die Änderung der Dachziegelfarbe Rot in Anthrazit im Zusammenhang mit der erteilten Baugenehmigung auf dem Flurstück Nr. 1/36, Flur 4, Gemarkung Oberpöllnitz beschließt der Stadtrat der Stadt Triptis die Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplans „In den Treibenäckern“ für eine veränderte Ausführung der Dacheindeckung von Dachziegel Farbe Anthrazit in Dachziegelbleche Farbe Anthrazit für das genehmigte Nebengebäude (Garage).