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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung Dreitzsch

Haushaltssatzung

der Gemeinde Dreitzsch

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Dreitzsch die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und den Ausgaben mit  —  775.263,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und den Ausgaben mit  —  185.390,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

Kreditaufnahmen für Investitionen sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Photovoltaikanlagen nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Photovoltaikanlagen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuern

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

271 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

389 v.H.

2.

Gewerbesteuern

357 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 95.000,00 € festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Eigenbetriebes Photovoltaikanlagen ist gleich Null.

§ 6

Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Dreitzsch, den 16.02.2024

Gemeinde Dreitzsch

Timm  —  - S i e g e l -

Bürgermeister

Auslegungshinweis:

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird mit dem Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis Nr. 2 vom 24.02.2024 bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Dreitzsch öffentlich zur Einsichtnahme in der VG Triptis, Markt 1, 07819 Triptis in der Abteilung Finanzen vom 26.02. - 11.03.2024 während unserer Öffnungszeiten ausliegen und bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten werden.

Hinweis:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.