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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse aus der 28. Gemeinderatssitzung vom 13.12.2023

- öffentliche Sitzung -

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

84-28/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Miesitz beschließt die in der Anlage befindliche Erste Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Miesitz vom 12.12.2022.

85-28/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Miesitz beschließt den Zuschlag für die Erweiterung der vorhandenen Sirenen in Miesitz und Kopitzsch mit Digitalfunkkomponenten, zu einer Gesamtangebotssumme von 5.795,30 Euro an das Unternehmen Hörmann Warnsysteme GmbH zu erteilen. Gleichzeitig erteilt der Gemeinderat seine Zustimmung für die Beschaffung von zwei Funkgeräten sowie die erforderlichen BOS-Sicherheitskarten. Gleichzeitig wir der Beschluss aus der Gemeinderatssitzung vom 1. Juni 2022 mit der Beschluss-Nr.: 61-18/2022 aufgehoben.

86-28/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Miesitz beschließt auf der Grundlage der §§ 55 bis 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung und den Haushaltplan für das Haushaltsjahr 2024 gemäß der Anlage.

87-28/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Miesitz beschließt gemäß § 62 der Thüringer Kommunalordnung die mittelfristige Finanzplanung 2024 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm der Gemeinde Miesitz für den Finanzplanungszeitraum 2023-2027.

88-28/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Miesitz beschließt nach § 80 Abs. 3 ThürKO die Feststellung der geprüften Jahresrechnung der Gemeinde Miesitz für das Haushaltsjahr 2019 mit folgenden Ergebnissen:

89-28/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Miesitz beschließt nach § 80 Abs. 3 ThürKO die Feststellung der geprüften Jahresrechnung der Gemeinde Miesitz für das Haushaltsjahr 2020 mit folgenden Ergebnissen:

90-28/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Miesitz beschließt nach § 80 Abs. 3 ThürKO die Feststellung der geprüften Jahresrechnung der Gemeinde Miesitz für das Haushaltsjahr 2021 mit folgenden Ergebnissen:

Es werden Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt von 10.111,29 € gebildet.

91-28/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Miesitz beschließt, auf der Grundlage des Schlussberichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2019 bis 2021 der Gemeinde Miesitz nach § 80 Abs. 3 ThürKO, dem Bürgermeister und dem Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

92-28/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Miesitz beschließt, auf der Grundlage des Schlussberichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2019 bis 2021 der Gemeinde Miesitz nach § 80 Abs. 3 ThürKO, dem Bürgermeister und dem Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

93-28/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Miesitz beschließt, auf der Grundlage des Schlussberichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2019 bis 2021 der Gemeinde Miesitz nach § 80 Abs. 3 ThürKO, dem Bürgermeister und dem Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

Auslegungshinweis:

Die festgestellten Jahresrechnungen mit allen Anlagen der Gemeinde Miesitz für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021, der endgültige Prüfbericht zu den Jahresrechnungen 2019 bis 2021 des Rechnungsprüfungsamtes, die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnungen sowie der Entlastungen des Bürgermeisters und Beigeordneten für 2019 bis 2021 liegen in der Zeit vom 26.02.2024 bis 11.03.2024 in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Markt 1, 07819 Triptis, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Sie werden bis zur Feststellung der Jahresrechnung 2022 zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.