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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis
Ausgabe 2/2024
Nichtamtlicher Teil
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Jagdgenossenschaft Zwackau

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung

Hiermit ergeht an alle Eigentümer von Grundstücken, die zum Gemeindejagdbezirk Zwackau gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden kann, eine herzliche Einladung.

Am Mittwoch, den 20. März 2024 findet um 19 Uhr

im Gasthaus Zwackau eine nichtöffentliche Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Zwackau statt.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Bericht des Jagdvorstehers

3.

Bericht des Kassenführers

4.

Bericht der Revisionskommission

5.

Revisionskommission stellt Antrag auf Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers

6.

Beschluss über die Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers für die Haushaltjahre 2022/2023

7.

Beschluss über die Auszahlung des Reinertrages der Jagdpacht

8.

Bericht des Jagdpächters

9.

Neuwahl des Jagdvorstandes und der Revissionskommission

10.

Bekanntgabe der Ergebnisse durch den Wahlvorstand

11.

Verschiedenes

12.

Schlusswort des neuen Vorsitzenden

Beschlussfassung über:

Beschluss über die Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers für die Haushaltjahre 2022/2023

Beschluss über die Auszahlung des Reinertrages der Jagdpacht

Der Jagdpächter lädt zum Essen ein!

Anmerkung:

Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst beschäftigte volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Ein bevollmächtigter Jagdgenosse darf höchstens 3 Jagdgenossen vertreten. Für Erteilung der Vollmacht an einem Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe.

Steffen Preußer

Vorsitzender