In regelmäßigen Abständen findet eine Sprechstunde des Jugendamtes im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Triptis im Rathaus, Markt 1 in Triptis im Zimmer 301 statt. Eine vorherige terminliche Abstimmung ist erforderlich! Eine telefonische Beratung ist ebenfalls möglich! Wenden Sie sich dazu bitte an das Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Jugend, Soziales und Familie/Jugendamt, Frau Rentsch, Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz, Telefon: 03663 488-989. Änderungen aus terminlichen Gründen vorbehalten!
Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt
Flurbereinigungsverfahren Neustadt-Kospoda/Burgwitz
Flurbereinigungsverfahren Neustadt (Orla)
Az. 2-2-0347
Az. 2-3-0039
Änderungsbeschluss Nr. 2 der Flurbereinigung Neustadt-Kospoda/Burgwitz
Änderungsbeschluss Nr. 7 der Flurbereinigung Neustadt (Orla) (Gemeinsamer Änderungsbeschluss)
1. Änderung der Flurbereinigungsgebiete Neustadt-Kospoda/Burgwitz und Neustadt (Orla)
Nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2835), wird das mit Beschluss des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 15. Oktober 1996, Az. 2-3-0039 und mit Teilungs- und Umstellungsbeschluss des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera vom 19. Oktober 2010, Az. 2-3-0039, 2-2-0347, festgestellte und mit Beschluss des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera vom 23. März 2015, Az. 2-3-0039, 2-2-0347, letztmalig geänderte Flurbereinigungsgebiet Neustadt-Kospoda/Burgwitz sowie das mit Beschluss des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 15. Oktober 1996, Az. 2-3-0039, festgestellte und mit Beschluss des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera vom 20. September 2017, Az. 2-3-0039, letztmalig geänderte Flurbereinigungsgebiet Neustadt (Orla) erneut wie folgt geringfügig geändert:
| 1.1. | Aus dem Flurbereinigungsgebiet des Flurbereinigungsverfahrens Neustadt-Kospoda/Burgwitz werden ausgeschlossen: |
Gemarkung Kospoda
Flur 1, Flurstücke Nr. 764, 765, 766, 767, 768, 769, 770, 771
Flur 2, Flurstücke Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 15, 16
Flur 5, Flurstück Nr. 1
Gemarkung Burgwitz
Flur 1, Flurstücke Nr. 291, 298, 299, 300, 301, 302, 303, 305, 306
Flur 2, Flurstücke Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 30, 38, 39, 41, 46, 67, 76, 77, 79, 84
| 1.2. | Die vorgenannten Flurstücke werden zeitgleich zum Flurbereinigungsgebiet des Flurbereinigungsverfahrens Neustadt (Orla) zugezogen. |
Das Flurbereinigungsgebiet Neustadt-Kospoda/Burgwitz hat nunmehr eine Größe von 31 ha und das Flurbereinigungsgebiet Neustadt (Orla) hat nunmehr eine Größe von 1.366 ha.
2. Anordnung der Flurbereinigung
Für die zugezogenen Flurstücke bleibt die Flurbereinigung angeordnet.
3. Teilnehmergemeinschaft
Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet Neustadt (Orla) zugezogenen Grundstücke, die Erbbauberechtigten sowie die Gebäude- und Anlageneigentümer sind nunmehr Mitglieder der mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 15. Oktober 1996 entstandenen „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Neustadt (Orla)“.
4. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums
Für alle unter Nr. 1.1 aufgeführten Grundstücke gelten die seit der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses Neustadt (Orla) vom 15. Oktober 1996 bestehenden Einschränkungen des Eigentums weiter.
5. Bekanntgabe des Beschlusses
Dieser Beschluss wird für die Flurbereinigungsgemeinden und angrenzenden Gemeinden in der
Stadt Neustadt (Orla),
Gemeinde Kospoda sowie in der
Verwaltungsgemeinschaft Triptis und
Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
nach den jeweils geltenden Vorschriften für eine öffentliche Bekanntmachung öffentlich bekannt gemacht.
Begründung
Mit dem gemeinsamen Änderungsbeschluss des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera vom 23. März 2015 erfolgte der Ausschluss von Flächen aus dem Flurbereinigungsgebiet Neustadt (Orla) (Feldlagenverfahren) und die Hinzuziehung dieser Flächen in das Flurbereinigungsgebiet Neustadt-Kospoda/Burgwitz (Ortslageverfahren) ausschließlich aus verfahrenstechnischen Gründen.
Innerhalb des Ortslageverfahrens wurde durch die Flurbereinigungsbehörde eine Bearbeitungsgrenze für die Regulierung festgelegt. Diese Bearbeitungsgrenze war nicht mit der Verfahrensgebietsgrenze identisch. Die Regulierung der Flurstücke im Ortslageverfahren erfolgte ausschließlich im Innenbereich der Bearbeitungsgrenze.
Die im Bereich zwischen der Bearbeitungsgrenze und der Verfahrensgebietsgrenze befindlichen Flurstücke blieben im Ortslageverfahren unreguliert und werden nunmehr nach Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplans Neustadt-Kospoda/Burgwitz einschließlich seiner Nachträge I bis VI, welche seit dem 02. August 2021 eingetreten ist, wieder zur Neuordnung in das Feldlagenverfahren Neustadt (Orla) hinzugezogen.
Die Änderung des Verfahrensgebietes stellt für beide Verfahren eine geringfügige Änderung dar, da für diese kein Bedürfnis eines förmlichen Verfahrens nach den §§ 4 - 6 FlurbG notwendig erscheint.
Der Unternehmensträger wurde zur geplanten Änderung des Verfahrensgebietes Neustadt (Orla) gehört und hat am 11. Oktober 2022 zugestimmt. Des Weiteren wurde auch der Vorstand der Teilnehmergemeinschaften zur Änderung der Verfahrensgebiete gehört und hat am 08. November 2022 zugestimmt.
Damit sind die Voraussetzungen zum Erlass des Änderungsbeschlusses nach § 8 Abs. 1 FlurbG für das Flurbereinigungsverfahren Neustadt-Kospoda/Burgwitz und das Flurbereinigungsverfahren Neustadt (Orla) gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Flurbereinigungsbereich Gera
Burgstraße 5
07545 Gera
einzulegen.
Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Im Auftrag
Erfurt, den 06. Februar 2023
gez. Claus Rodig — DS
Referatsleiter
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.
07381 Pößneck
Im Tümpfel 3
Telefon 0 36 47 - 46 81-0
Telefax 0 36 47 - 42 04 42
Werte Kundinnen, werte Kunden!
Die Fäkalschlammentsorgung wird in Ihrer Gemeinde durch unser neues Vertragsunternehmen erfolgen:
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| Kanalservice Haun GmbH |
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| Remschützer Straße 1, 07318 Saalfeld |
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| Telefon 03671/517434 / Telefax 03671/521724 |
Hinweis: Bei jährlich einmaliger Entsorgung des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen wird von einem Schlammanfall von ca. 1 m³ pro Person und Jahr ausgegangen. Das ist ein Faustwert, der schwanken kann. Die Einschätzung der abzufahrenden Menge obliegt dem Personal des Entsorgungsunternehmens. Sollte aus persönlichen Gründen eine zeitliche Abstimmung oder ein anderer Termin erforderlich sein, so wenden Sie sich bitte direkt an das Entsorgungsunternehmen. Eine Fäkalschlammentsorgung ohne Ihre persönliche Teilnahme ist möglich, muss uns jedoch vorab mitgeteilt werden (Lage, Zugänglichkeit).
Alle vollbiologischen Kleinkläranlagen sind nicht in unserem Tourenplan enthalten, da diese bedarfsgerecht entsorgt werden müssen. Bitte vereinbaren Sie bei Notwendigkeit selbst einen Termin mit unserem Vertragsunternehmen.
Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt kann es zu Terminverschiebungen kommen. Diese werden Ihnen ggf. kurzfristig mitgeteilt.
| Ort | Straße | Abfuhrdatum |
| Leubsdorf | Ortsstraße 24, 26, 27, 28, 29, 30, 32, 33 | Mittwoch, 19.04.2023 |
|
| Ortsstraße 35, 36, 37, 39, 40a, 41, 42 | Freitag, 21.04.2023 |
hier: Information über die Trinkwassergüte der Gemeinden Dreitzsch mit OT Alsmannsdorf, Geroda mit OT Wittchenstein und OT Geheege, Lemnitz mit OT Leubsdorf, Miesitz mit OT Kopitzsch, Mittelpöllnitz mit OT Porstendorf, Rosendorf mit OT Zwackau, Schmieritz mit OT Traun und OT Weltwitz, Tömmelsdorf mit OT Wüstenwetzdorf, Triptis mit OT Döblitz, OT Hasla, OT Oberpöllnitz, OT Ottmannsdorf, OT Pillingsdorf mit Burkersdorf und OT Schönborn
Entsprechend den Festlegungen der gültigen Trinkwasserverordnung ist der Zweckverband Wasser und Abwasser Orla verpflichtet, die Güteparameter des anstehenden Trinkwassers zu veröffentlichen.
Die Trinkwasserbereitstellung wird über die Thüringer Fernwasserversorgung/Wasserwerk Zeigerheim gesichert. Die Güteparameter entsprechen der gültigen Trinkwasserverordnung. Zum vorsorglichen Gesundheitsschutz und zur Sicherung der mikrobiologischen Güteparameter wird dem Trinkwasser Natriumhypochloritlauge zudosiert.
In Auswertung der DIN 50930 - "Korrosion metallischer Werkstoffe im Inneren von Rohrleitungen, Behältern und Apparaten bei Korrosionsbelastung durch Wässer", hier insbesondere Teil 6: Beeinflussung der Trinkwasserbeschaffenheit - empfehlen wir keinen Einsatz von feuerverzinktem Material in der Hausinstallation.
Zur Information einige wichtige Güteparameter des bereitgestellten Trinkwassers:
| Parameter | Einheit | Richtwert/ Grenzwert | Mittelwert 2022 Zeigerheim |
| pH-Wert | 6,5 - 9,5 | 8,10 | |
| Calcitlösevermögen | mg/l | 5,00 | 0,66 |
| Karbonathärte | mmol | 0,60 | |
| Gesamthärte | mmol | 0,90 | |
| Trübung | NTU | 1,00 | 0,10 |
| Nitrat | mg/l | 50,00 | 4,40 |
| Nitrit | mg/l | 0,10 | n. b. |
| Ammonium | mg/l | 0,50 | <0,040 |
| Eisen | mg/l | 0,20 | <0,030 |
| Mangan | mg/l | 0,05 | <0,015 |
| Sulfat | mg/l | 240,00 | 20,70 |
| Natrium | mg/l | 200,00 | 14,50 |
| Calcium | mg/l | 29,00 | |
| Magnesium | mg/l | 3,58 | |
| E-Coli | in 100 ml | 0 | 0 |
| Coliforme Keime | in 100 ml | 0 | 0 |
| Keimzahl 22° C | KBE/ml | 100 | 0 |
| Keimzahl 36° C | KBE/ml | 20 | 0 |
| Leitfähigkeit | µS/cm | 2500 | 248 |
| Fluorid | mg/l | 1,50 | 0,08 |
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla unter: www.zv-orla.de oder im Eigenbetrieb des Verbandes in Pößneck, Im Tümpfel 3, Telefon 03647/4681-0. Weitere Angaben zur Fernwasserqualität Zeigerheim finden Sie auch unter: www.thueringer-fernwasser.de/downloads.html