Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Dreitzsch die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und den Ausgaben mit | 786.067,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und den Ausgaben mit | 562.005,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Kreditaufnahmen für Investitionen sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Photovoltaikanlagen nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Photovoltaikanlagen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuern | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 271 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuern
| 357 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 95.000,00 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Eigenbetriebes Photovoltaikanlagen ist gleich Null.
§ 6
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Dreitzsch, den 17.03.2023
Gemeinde Dreitzsch
Timm — - Siegel -
Bürgermeister
Auslegungshinweis in der öffentlichen Bekanntmachung:
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird mit dem Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis Nr. 3 vom 25.03.2023 bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Dreitzsch öffentlich zur Einsichtnahme in der VG Triptis, Markt 1, 07819 Triptis in der Abteilung Finanzen vom 27.03. - 11.04.2023 während der Öffnungszeiten ausliegen und bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten werden.