Auf der Grundlage der §§ 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Triptis folgende Haushaltssatzung 2023
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt im Verwaltungshaushalt
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| in den Einnahmen | |
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| und Ausgaben mit | 7.236.951,00 € |
und im Vermögenshaushalt
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| in den Einnahmen | |
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| und Ausgaben mit | 4.303.492,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuern | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 271 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 389 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 357 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird unverändert auf 500.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Triptis, den 15.03.2023
Stadt Triptis
Orosz
Bürgermeister — - Siegel -
Auslegungshinweis in der öffentlichen Bekanntmachung:
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird mit dem Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis Nr. 3 vom 25.03.2023 bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Triptis öffentlich zur Einsichtnahme in der VG Triptis, Markt 1, 07819 Triptis in der Abteilung Finanzen vom 27.03. - 11.04.2023 während unserer Öffnungszeiten ausliegen und bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten werden.