Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Miesitz die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und den Ausgaben mit — 415.320,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und den Ausgaben mit — 48.800,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuern | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 271 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuern
| 357 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 45.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Miesitz, den 29.03.2023
Gemeinde Miesitz
Liersch — - Siegel -
Bürgermeister
Auslegungshinweis in der öffentlichen Bekanntmachung:
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird mit dem Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis Nr. 4 vom 29.04.2023 bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Miesitz öffentlich zur Einsichtnahme in der VG Triptis, Markt 1, 07819 Triptis in der Abteilung Finanzen vom 02.05. - 16.05.2023 während der Öffnungszeiten ausliegen und bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten werden.