Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
105/30/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch beschließt in Anwendung des § 6 Abs. 4 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Dreitzsch, dass nur bei der Erteilung einer Genehmigung zur Beseitigung geschützter Bäume auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 Nr. 2 sowie des § 6 Abs. 2 der Satzung Ersatzpflanzungen oder, wenn diese nicht möglich sind, Ersatzzahlungen durch die zuständige Verwaltung bei angemessener Ausübung eines bestehenden Ermessensspielraums festzusetzen sind. Die Regelungen des § 7 der Baumschutzsatzung werden von dieser Beschlussfassung nicht berührt. Dieser Beschluss gilt auch für noch laufende, noch nicht abgeschlossene Verwaltungsverfahren.
106/30/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch beschließt die finanzielle Unterstützung des Thüringer Landfrauenverbandes Thüringen e.V., Ortsgruppe Dreitzsch, in Höhe von 100 Euro für das Jahr 2023 für die Vereinsarbeit zu gewähren.