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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Tömmelsdorf

Beschlüsse aus der 22. Gemeinderatssitzung vom 07.02.2024

- nicht öffentliche Sitzung -

Folgender Beschluss wurde gefasst:

94-22/2024: Die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Tömmelsdorf beschließen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag mit dem Aktenzeichen 00020-2024-16 auf den Flurstücken 7/7 und 7/8 in der Flur 1 der Gemarkung Tömmelsdorf.

- öffentliche Sitzung -

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

95-22/2024: Der Gemeinderat der Gemeinde Tömmelsdorf beschließt auf der Grundlage der §§ 55 bis 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung und den Haushaltplan für das Haushaltsjahr 2024 gemäß der Anlage.

96-22/2024: Der Gemeinderat der Gemeinde Tömmelsdorf beschließt gemäß § 62 der Thüringer Kommunalordnung die mittelfristige Finanzplanung 2024 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm der Gemeinde Tömmelsdorf für den Finanzplanungszeitraum 2023-2027.

97-22/2024: Die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Tömmelsdorf beschließen die Annahme des Vertragsangebotes zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde Tömmelsdorf an den Bestandswindenergieanlagen WEA 7 und WEA 8 im Windvorranggebiet W-14 Gütterlitz mit der meridian Windpark Auma GmbH & Co.KG, Schützenstraße 2, 98527 Suhl.

98-22/2024: Der Gemeinderat der Gemeinde Tömmelsdorf beruft die Mitarbeiterin der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Frau Julia Wirth zur Wahlleiterin und Herrn Michael Preußer zum stellvertretenden Wahlleiter für die voraussichtlich im Mai 2024 stattfindende Gemeinderatswahl.

99-22/2024: Der Gemeinderat der Gemeinde Tömmelsdorf beschließt nach § 80 Abs. 3 ThürKO die Feststellung der geprüften Jahresrechnung der Gemeinde Tömmelsdorf für das Haushaltsjahr 2019 mit folgenden Ergebnissen:

100-22/2024: Der Gemeinderat der Gemeinde Tömmelsdorf beschließt nach § 80 Abs. 3 ThürKO die Feststellung der geprüften Jahresrechnung der Gemeinde Tömmelsdorf für das Haushaltsjahr 2020 mit folgenden Ergebnissen:

101-22/2024: Der Gemeinderat der Gemeinde Tömmelsdorf beschließt nach § 80 Abs. 3 ThürKO die Feststellung der geprüften Jahresrechnung der Gemeinde Tömmelsdorf für das Haushaltsjahr 2021 mit folgenden Ergebnissen:

Es werden Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt von 18.744,90 € gebildet.

102-22/2024: Der Gemeinderat der Gemeinde Tömmelsdorf beschließt, auf der Grundlage des Schlussberichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2019 bis 2021 der Gemeinde Tömmelsdorf nach § 80 Abs. 3 ThürKO, dem Bürgermeister und dem Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

103-22/2024: Der Gemeinderat der Gemeinde Tömmelsdorf beschließt, auf der Grundlage des Schlussberichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2019 bis 2021 der Gemeinde Tömmelsdorf nach § 80 Abs. 3 ThürKO, dem Bürgermeister und dem Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

104-22/2024: Der Gemeinderat der Gemeinde Tömmelsdorf beschließt, auf der Grundlage des Schlussberichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2019 bis 2021 der Gemeinde Tömmelsdorf nach § 80 Abs. 3 ThürKO, dem Bürgermeister und dem Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

Auslegungshinweis:

Die festgestellten Jahresrechnungen mit allen Anlagen der Gemeinde Tömmelsdorf für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021, der endgültige Prüfbericht zu den Jahresrechnungen 2019 bis 2021 des Rechnungsprüfungsamtes, die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnungen sowie der Entlastungen des Bürgermeisters und Beigeordneten für 2019 bis 2021 liegen in der Zeit vom 06.05.2024 bis 20.05.2024 in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Markt 1, 07819 Triptis, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Sie werden bis zur Feststellung der Jahresrechnung 2022 zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Beschluss aus der 23. Gemeinderatssitzung vom 20.03.2024 - vorab -

- öffentliche Sitzung -

Folgender Beschluss wurde gefasst:

104-22/2024: Der Gemeinderat beschließt, das Klubhaus (Klubraum, Toilette und Küche) der Gemeinde Tömmelsdorf in Wüstenwetzdorf 22a in 07819 Tömmelsdorf ab 15.05.2024 zu folgendem Entgelt zur Nutzung zur Verfügung zu stellen:

50 €/Tag für Einwohner der Gemeinde und

90 €/Tag für Gäste.

Details werden mittels eines Nutzungsvertrages geregelt, welcher zwischen der Gemeinde Tömmelsdorf und dem Nutzer zu schließen ist.

Der Beschluss vom 03.09.2012 mit der Beschlussnummer 70-23/2012 wird zum 15.05.2024 aufgehoben.