Auszahlung des Reinertrages an der Jagdpacht
Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Zwackau hat in Ihrer Versammlung am 13.04.2023 nachstehenden Beschluss zur Auszahlung des Reinertrages an der Jagdpacht beschlossen:
„Die Auszahlung des Reinertrages an der Jagdpacht für das Jagdjahr 2021/2022 und 2022/2023 erfolgt auf Antrag der Mitglieder der Jagdgenossenschaft“
Hinweis: Entsprechend § 14 Abs. 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Zwackau erlischt der Anspruch eines Jagdgenossen auf Auszahlung seines Reinertrages an der Jagdpacht, falls er nicht innerhalb von 6 Monaten nach der Feststellung des Verteilungsplanes schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstehers mit den zur Auszahlung erforderlichen Angaben geltend gemacht wurde.
Zwackau, den 11.10.2021
Steffen Preußer
Vorsitzender