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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis
Ausgabe 5/2023
Nichtamtlicher Teil
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Jagdgenossenschaft Zwackau

Öffentliche Bekanntgabe des Beschlusses der Jagdgenossenschaft Zwackau vom 13.04.2023

Auszahlung des Reinertrages an der Jagdpacht

Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Zwackau hat in Ihrer Versammlung am 13.04.2023 nachstehenden Beschluss zur Auszahlung des Reinertrages an der Jagdpacht beschlossen:

„Die Auszahlung des Reinertrages an der Jagdpacht für das Jagdjahr 2021/2022 und 2022/2023 erfolgt auf Antrag der Mitglieder der Jagdgenossenschaft“

Hinweis: Entsprechend § 14 Abs. 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Zwackau erlischt der Anspruch eines Jagdgenossen auf Auszahlung seines Reinertrages an der Jagdpacht, falls er nicht innerhalb von 6 Monaten nach der Feststellung des Verteilungsplanes schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstehers mit den zur Auszahlung erforderlichen Angaben geltend gemacht wurde.

Zwackau, den 11.10.2021

Steffen Preußer

Vorsitzender