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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadt Triptis

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

- nicht öffentliche Sitzung -

Beschluss 293-36/24:

Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt die Beauftragung der Planungsleistungen für die Zusatzarbeiten der Sanierung des Orladurchlasses in der Poststraße als Nachtrag zum Planungsauftrag vom 10.11.2022 für den grundhaften Ausbau der Poststraße, an die wbu- Ingenieurgesellschaft für Wasserwirtschaft, Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Hannostraße 5, 07318 Saalfeld, in Höhe der geprüften Angebotssumme von 12.358,45 € brutto. Bauverpflichtung und Produktionsstätte.

- öffentliche Sitzung -

Beschluss-Nr. 294-36/24:

Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt auf der Grundlage der §§ 55 bis 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung und den Haushaltplan für das Haushaltsjahr 2024 gemäß der Anlage.

Beschluss-Nr. 295-36/24:

Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt gemäß § 62 der Thüringer Kommunalordnung die mittelfristige Finanzplanung 2024 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm der Stadt Triptis für den Finanzplanungszeitraum 2023 - 2027.

Beschluss-Nr. 296-36/24:

Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister mit der Aufhebung des Vertrages mit der Verwaltungsgemeinschaft Triptis zur Finanzierung eines Mitarbeiters für die Durchführung der Landesgartenschau 2028 vom 30.11.2022.

Beschlüsse aus der 37. Stadtratssitzung vom 14.05.2024

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

- öffentliche Sitzung -

Beschluss-Nr. 301-37/24:

1.

Der Stadtrat der Stadt Triptis billigt den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes und beschließt, diesen nach § 3 Abs. 1 (BauGB) zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.

Für den Planbereich ist der Planentwurf von März 2024 maßgebend.

2.

Der Planbereich umfasst das Gemeindegebiet der Stadt Triptis mit den Ortsteilen Pillingsdorf, Burkersdorf, Ottmannsdorf, Schönborn, Hasla, Döblitz und dem Stadtteil Oberpöllnitz.

3.

Gem. § 3 Abs.1 BauGB soll die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert werden.

Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung (Teil A und Teil B), Stand März 2024 veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

4.

Das Planverfahren wird auf der Grundlage des BauGB in der aktuell gültigen Fassung durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiete durch die Planaufstellung berührt werden können, werden entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

5.

Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes erfordert eine Umweltprüfung i. S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in der Begründung des Flächennutzungsplanes zu integrieren.

6.

Der Beschluss wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.