Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
109/32/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch beschließt die Aufnahme der nachfolgenden Person/en in die Vorschlagsliste der Gemeinde Dreitzsch für die Wahl der Schöffen 2023 (siehe Anlage): Carolin Dufft.
110/32/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch beschließt die Gewinnverwendung der Photovoltaikanlage PV 101. Der Gewinn 2022 in Höhe von 5.168,79 EUR wird wie folgt verwendet:
| Ausschüttung: | 0 EUR |
| Einstellung Gewinnrücklage: | 5.168,79 EUR |
| Ausschüttung aus Gewinnrücklage: | 0 EUR |
111/32/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch beschließt die Gewinnverwendung der Photovoltaikanlage PV 102. Der Gewinn 2022 in Höhe von 2.494,06 EUR wird wie folgt verwendet:
| Ausschüttung: | 0 EUR |
| Einstellung Gewinnrücklage: | 2.494,06 EUR |
| Ausschüttung aus Gewinnrücklage: | 0 EUR |
Die Vorschlagsliste der Gemeinde Dreitzsch für die Wahl der ehrenamtlich tätigen Schöffen beim Amts- und Landgericht liegt ab dem 05.07.2023 für die Dauer einer Woche während der öffentlichen Sprechzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Markt 1 in 07819 Triptis, Zimmer 102 zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfahrungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Dreitzsch, den 20.06.2023
Timm
Bürgermeister
der Gemeinde Dreitzsch