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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Ordnungsamt / Einwohnermeldeamt

Ab sofort bitten wir ordnungsbehördliche Anfragen / Anträge über das Einwohnermeldeamt zu stellen.

Hierzu zählen insbesondere folgende Themenbereiche:

Fischereischeine

Sondernutzungen & verkehrsrechtliche Genehmigungen

Offene Feuer im Freien

Öffentliche Vergnügungen

Wir bitten alle Einwohnerinnen und Einwohner, Anträge rechtzeitig zu stellen, da es durch personelle Engpässe immer wieder zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen kann. Wir bitten um Verständnis.

Des Weiteren ist das Einwohnermeldeamt im Zeitraum vom 24.07. bis 11.08.2023 nur dienstags 09.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr und donnerstags 09.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr geöffnet.

Fundbüro

Aktuelle Informationen

(Stand: 07.06.2023)

Folgende Fundsachen sind in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Markt 1, Zimmer 005 abgegeben worden:

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verschiedene einzelne Schlüssel

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Ersatzschlüssel MIK-System

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Lesebrille

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ein Schlüsselbund

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eine Jacke

Sollten Sie die oben genannten Gegenstände vermissen, so melden Sie sich bitte beim o. g. Fundbüro.

Steuern

Öffentliche Zahlungsaufforderung!

Die Stadt Triptis sowie die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Triptis erinnern hiermit an die fällig werdenden

Grundsteuern und Hundesteuern

zum 1. Juli 2023. Wir bitten alle Zahlungspflichtigen um pünktliche Einzahlung, damit Ihnen zusätzliche Kosten des Mahnverfahrens erspart bleiben.

Alle Zahlungspflichtigen, die nicht vom Einzugsverfahren Gebrauch machen und ihre Steuern oder Pacht bar zahlen, werden gebeten, die Beträge termingerecht auf folgende Konten bei der Kreissparkasse Saale-Orla (BIC: HELADEF1SOK) zu überweisen.

Falls Sie uns bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die entsprechenden Beträge zum Termin abgebucht.

Sollte einmal eine Unklarheit oder Unstimmigkeit bestehen, so rufen Sie uns bitte an und lassen Sie die Abbuchung aus Kostengründen nicht zurückgehen! Die Einzugsermächtigung finden Sie auf unserer Internetseite unter www.triptis.de oder Sie fordern den Vordruck telefonisch an.

An alle Hundebesitzer!

Wir fordern alle Hundebesitzer auf, ihrer Anmeldepflicht entsprechend der örtlichen Hundesteuersatzung gemäß § 1 nachzukommen. Die Anmeldung ist im Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Zimmer 104 oder in der jeweiligen Gemeinde möglich.