Die Vorschlagsliste der Gemeinde Tömmelsdorf für die Wahl der ehrenamtlich tätigen Schöffen beim Amts- und Landgericht liegt ab dem 05.07.2023 für die Dauer einer Woche während der öffentlichen Sprechzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Markt 1 in 07819 Triptis, Zimmer 102 zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfahrungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Tömmelsdorf, den 20.06.2023
Preußer
Bürgermeister
der Gemeinde Tömmelsdorf