Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
72-17/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Rosendorf beschließt auf der Grundlage der §§ 55 bis 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung und den Haushaltplan für das Haushaltsjahr 2023 gemäß der Anlage.
73-17/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Rosendorf beschließt gemäß § 62 der Thüringer Kommunalordnung die mittelfristige Finanzplanung 2023 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm der Gemeinde Rosendorf für den Finanzplanungszeitraum 2022-2026.
74-17/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Rosendorf beschließt, die im Kalenderjahr 2023 anfallenden Betriebskosten der Vereinsobjekte „Feuerwehrgerätehaus Rosendorf“, „Heimatstube Zwackau“ und „Sportstätte Zwackau“, welche den Vereinen „Feuerwehrverein Rosendorf e.V.“, „Heimatverein `Heideland` Zwackau e.V.“ und „Turn- und Sportgemeinschaft Zwackau e. V.“ durch Nutzungsvertrag ganz oder teilweise zur Verfügung gestellt wurden, vollständig zu übernehmen.
Die Vorschlagsliste der Gemeinde Rosendorf für die Wahl der ehrenamtlich tätigen Schöffen beim Amts- und Landgericht liegt ab dem 05.07.2023 für die Dauer einer Woche während der öffentlichen Sprechzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Markt 1 in 07819 Triptis, Zimmer 102 zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfahrungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Rosendorf, den 20.06.2023
Gerschner
Bürgermeisterin
der Gemeinde Rosendorf