Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
43-08/22:
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt den in der Anlage befindlichen Vertrag mit der Stadt Triptis zur Finanzierung der Politesse und beauftragt die Gemeinschaftsvorsitzende mit der Unterzeichnung des Vertrages.
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt den in der Anlage befindlichen Vertrag mit der Stadt Triptis zur Finanzierung eines Mitarbeiters für die Durchführung der Landesgartenschau und beauftragt die Gemeinschaftsvorsitzende mit der Unterzeichnung des Vertrages.
44-08/22:
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt den in der Anlage befindlichen Vertrag mit der Stadt Triptis zur Finanzierung eines Mitarbeiters für die Durchführung der Landesgartenschau und beauftragt die Gemeinschaftsvorsitzende mit der Unterzeichnung des Vertrages.
45-08/22:
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, die am 08.12.2020 mit Beschluss Nr. 26-03/20 festgelegte Sonderumlage der Stadt Triptis mit Ablauf des Kalenderjahres 2022 auslaufen zu lassen und den Beschluss vom 08.12.2020 mit Beschluss Nr. 26-03/20 insoweit zum 01.01.2023 außer Kraft zu setzen. Für das Jahr 2023 und die Folgejahre erhebt die Verwaltungsgemeinschaft Triptis zur Deckung ihres Finanzbedarfs lediglich die in § 50 Abs. 1 S. 2 HS. 1 ThürKO vorgesehene allgemeine Umlage, welche nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen wird.
46-08/22:
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Triptis beschließt auf der Grundlage des § 50 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft Triptis für das Haushaltsjahr 2023 gemäß Anlage. Die Verbandsumlage wird für das Jahr 2023 auf 143,61 € pro Einwohner festgesetzt.
47-08/22:
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Triptis beschließt den mittelfristigen Finanzplan der Verwaltungsgemeinschaft Triptis für den Zeitraum 2022 bis 2026.
48-08/22:
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Triptis beschließt die in der Anlage befindliche 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Triptis vom 25.03.2015.