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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verwaltungsgemeinschaft Triptis

Öffentliche Zahlungsaufforderung

der Verwaltungsgemeinschaft Triptis

zum Zahlungstermin 1. Oktober 2023

Pachtzahlung

Zum vorgenannten Termin wird die jährliche Pachtzahlung fällig.

Die Abgabepflichtigen werden gebeten, die Beträge so rechtzeitig zu überweisen, dass sie am Fälligkeitstag auf dem Konto der betreffenden Gemeinde gutgeschrieben sind. Falls Sie uns bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird die Pacht zum Termin abgebucht. Sollte einmal eine Unklarheit oder Unstimmigkeit bestehen, so rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie eine E-Mail. Sie erreichen uns unter der Telefon-Nr. 036482 359-32 und unter der E-Mail-Adresse liegenschaften@triptis.de. Nach dem Zahlungstermin werden die Rückstände kostenpflichtig gemahnt. Sie brauchen auf den Fälligkeitstermin nicht mehr zu achten und sparen dabei auch noch Zeit und Geld, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen.

Den Vordruck dazu finden Sie auf unserer Internetseite oder Sie fordern ihn telefonisch oder per E-Mail bei uns an.