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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadt Triptis

- öffentliche Sitzung -

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

04-02/24: Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt, folgende Stadtratsmitglieder in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Triptis zu entsenden:

05-02/24: Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt folgende personelle Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Triptis:

Hauptausschuss:

Finanzausschuss:

Bau- und Umweltausschuss:

Ausschuss für Kommunikation und soziale Infrastruktur:

06-02/24: Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt, folgende sachkundige wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger in die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Triptis zu berufen:

in den Finanzausschuss:

Frederike Leinhoß (Vorschlag AfD/WerteUnion)

Frau Heidrun Voigt (Vorschlag Freie Wählergemeinschaft Triptis)

in den Bau- und Umweltausschuss:

Herr Heiko Bergner (Vorschlag AfD/WerteUnion)

Herr Marcel Oertel (Vorschlag Freie Wählergemeinschaft Triptis)

in den Ausschuss für Kommunikation und soziale Infrastruktur:

Herr Thomas Blau (Vorschlag AfD/WerteUnion)

Frau Lisa Hoffmann (Vorschlag Freie Wählergemeinschaft Triptis)

07-02/24: Die Stadt Triptis hält an der Durchführung der Landesgartenschau 2028 mit 2 Kernzonen und dem Stauseerundweg fest. Der Bürgermeister wird beauftragt weitere Förderkulissen zur Sicherung der Finanzierung zu prüfen und ggf. weitere Anträge zu stellen. Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2025 ist auf der Grundlage der bis dahin gewonnen Erkenntnisse, insbesondere hinsichtlich der Bedingungen für die Umsetzung erneut über die Durchführung der Landesgartenschau zu entscheiden.

08-02/24: Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt in der Sitzung vom 02.07.2024 einen Grundsatzbeschluss für die für die „Entwicklung Stadtpark“ Triptis für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich. Dabei ist dieser Bereich als Entwurf zur Gebietskulisse eines Maßnahmengebietes nach § 171a BauGB zu werten. Das Gebiet soll als Stadtumbaugebiet nach § 171b BauGB entwickelt werden. Dafür sind entsprechende Untersuchung und die städtebauliche Entwicklungskonzeption durchzuführen.

Die für die Untersuchung erforderlichen Maßnahmen sind für die Beantragung von Städtebaufördermittel für den Programmantrag 2024 für das BL-Programm Städtebauförderung zugrunde gelegt.

09-02/24: Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt den Beschluss Nr. 294-36/24 aus der Stadtratssitzung vom 16.04.2024 und damit die unveröffentlichte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Triptis für das Jahr 2024 aufzuheben. Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt auf der Grundlage der §§ 55 bis 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung und den Haushaltplan für das Haushaltsjahr 2024 gemäß der Anlage mit Stand 21.06.2024.

10-02/24: Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt den Beschluss Nr. 295-36/24 aus der Stadtratssitzung vom 16.04.2024 und damit die unveröffentlichte mittelfristige Finanzplanung der Stadt Triptis für den Zeitraum 2023-2027 aufzuheben. Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt gemäß § 62 der Thüringer Kommunalordnung die mittelfristige Finanzplanung 2024 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm der Stadt Triptis für den Finanzplanungszeitraum 2023 - 2027.

Folgender Beschluss wurde abgelehnt:

03-02/24: Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt, den am 18. Juni 2024 gefassten Beschluss zur Feststellung der auf die im Stadtrat der Stadt Triptis vertretenen Fraktionen, Parteien und Wählergruppen entfallenden Ausschusssitze sowie der Verteilung der Sitze in der Gemeinschaftsversammlung der VG Triptis (Beschluss-Nr. 02-01/2024) aufzuheben.