Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
05-03/2024:
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch stimmt dem Jahresabschluss für den Eigenbetrieb Photovoltaikanlage 0101 und 0102 für das Geschäftsjahr 2023 entsprechend § 25 Abs. 3 ThürEBV zu. |
| 2. | Der Jahresüberschuss beträgt insgesamt 4.114,34 €. |
| 3. | Der Jahresüberschuss aus PV0101 von 2.586,59 € und PV0102 von 1.527,75 € wird an die Gemeinde ausgeschüttet und zur Tilgung des Darlehens der Gemeinde beim Eigenbetrieb Photovoltaikanlagen verwendet. |
| 4. | Zusätzlich sollen 11.880,01 € der Gewinnrücklage aus PV0101 entnommen und ebenfalls zur Tilgung des Darlehens der Gemeinde beim Eigenbetrieb Photovoltaikanlagen verwendet werden. |
06-03/2024: Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch beschließt die Gewinnverwendung 2023 der Photovoltaikanlage PV 101.
Der Gewinn 2023 in Höhe von 2.586,59 EUR wird wie folgt verwendet:
| Ausschüttung: | 2.586,59 EUR |
| Einstellung Gewinnrücklage: | 0,00 EUR |
| Ausschüttung aus Gewinnrücklage: | 11.880,01 EUR |
07-03/2024: Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch beschließt die Gewinnverwendung 2023 der Photovoltaikanlage PV 102.
Der Gewinn 2023 in Höhe von 1.527,75 EUR wird wie folgt verwendet:
| Ausschüttung: | 1.527,75 EUR |
| Einstellung Gewinnrücklage: | 0,00 EUR |
| Ausschüttung aus Gewinnrücklage: | 0,00 EUR |
08-03/2024: Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch stimmt dem Antrag auf Überschreitung des Haushaltsansatzes für das Wirtschaftspersonal in der Gruppe 41 - 46 der Betriebskosten 2023 i. H. v. 2.779,63 € zu. Es entsteht damit insgesamt ein Anspruch des Trägers gegenüber der Gemeinde Dreitzsch, bezüglich der ungedeckten Betriebskosten für das Kalenderjahr 2023 nach Abzug der bereits gezahlten Betriebskostenvorschüsse, i. H. v. 7.432,66 €.