Die Europäische Union hat mit der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm beschlossen. Als Ziel sind darin die Verhinderung, Minderung und Vorbeugung schädlicher Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm festgeschrieben.
Die wesentlichen Vorgaben dieser Richtlinie sind die Ermittlung und Bewertung der Lärmsituation durch strategische Lärmkarten und die Verpflichtung der betroffenen Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen.
Die Entwürfe der Lärmaktionspläne wurden für die Stadt Triptis, die Gemeinde Dreitzsch, die Gemeinde Geroda, die Gemeinde Lemnitz, die Gemeinde Miesitz, die Gemeinde Schmieritz sowie für die Gemeinde Tömmelsdorf erstellt und liegen vom
30.09.2024 bis einschließlich 30.10.2024
während der Öffnungszeiten von
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| Di | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr |
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| Do | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
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| Fr | 9:00 - 12.00 Uhr |
im Rathaussaal der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Markt 1, 07819 Triptis zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich abgegeben werden.
Die Entwürfe sind auch in diesem Zeitraum auf der Homepage der VG Triptis unter https://www.triptis.de/bekanntmachungen einsehbar.
Triptis, den 28.09.2024 — - Siegel -
Orosz
1. stellv. Gemeinschaftsvorsitzender
Verwaltungsgemeinschaft Triptis