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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 10/2024
Sicherheit und Ordnung
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Die Schiedsmänner informieren

Bald beginnt die Gartensaison und alle freuen sich, wenn es üppig grünt und blüht. Jedoch kann im Verlauf des Sommers diese Üppigkeit zum Problem werden. So achten Gartennachbarn auf den Grenzabstand bzw. beklagen den Überhang. Zum 1.3. eines Jahres beginnt die Brut- und Setzzeit. Dann sind außer Formschnitt keine Baum- oder Strauchbeschneidungen mehr erlaubt. Daher könnte im Schiedsverfahren dem Wunsch auf starken Rückschnitt in dieser Zeit nicht im Vergleich entsprochen werden. Also reden Sie mit Ihren Nachbarn, falls Sie befürchten, dass dieses Problem auftreten könnte. Somit könnten Sie kostenträchtige Schiedsverfahren vermeiden und das gut nachbarliche Verhältnis bleibt erhalten.

Quellen:

§ 910 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Überhang

§ 39 im Naturschutzgesetz, womit in der Zeit vom 01. März bis hin zu dem 30. September der massive Heckenschnitt nicht erlaubt ist.

SR.de: Bis wann dürfen Hecken geschnitten werden?

Saarland - Publikationen - Broschüre zum Nachbarrecht