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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Bebauungsplan der Innenentwicklung „Ortskern Ihn“ in der Gemeinde Wallerfangen, Ortsteil Ihn



Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung im Internet und der erneuten Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Auf der Website der Gemeinde Wallerfangen wurde versehentlich

ein falscher Lageplan zum Bebauungsplan "Ortskern Ihn" veröffentlicht. Um Missverständnisse zu vermeiden wird die Offenlage deshalb wie folgt geändert:

Der Gemeinderat der Gemeinde Wallerfangen hat in seiner Sitzung am 13.10.2022 gemäß §1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Ortskern Ihn“ einzuleiten (s. Anlage Geltungsbereich). In seiner Sitzung am 13.10.2022 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Ortskern Ihn“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Ziele verfolgt:

Der Wallerfanger Ortsteil Ihn liegt auf dem landschaftlich reizvollen Saargau, im Westen des Saarlandes und unmittelbar an der Grenze zu Frankreich. Das Dorf weist eine verhältnismäßig gute Verkehrsanbindung und Infrastruktur sowie ein aktives Dorfleben auf. Innerhalb des Ortes finden sich noch heute mehrere Gebäude mit geschichtlichem Hintergrund und einer ansehnlichen historischen Bausubstanz.

Die Umgebung des Ortes ist durch waldreiche Hügel, Felder und attraktive Bach- und Wiesentäler geprägt. Insbesondere die bis hin zu den Höhen gepflanzten Mischobstwiesen geben der abwechslungsreichen Gaulandschaft ihren regionaltypischen Charakter. Unmittelbar nördlich der Ortslage von Ihn findet sich zudem der Ihner Weiher, welcher der Mittelpunkt eines beliebten Naherholungsgebietes mit zahlreichen Wanderwegen ist.

Insgesamt weist der Wallerfanger Ortsteil Ihn somit eine hohe Wohn- und Lebensqualität auf. Bei dem Ort handelt es sich um ein Straßendorf mit einer insbesondere im Ortskern vergleichsweise hohen Bebauungsdichte. Nachverdichtungspotenziale bestehen jedoch noch im Bereich der Rammelfanger Straße sowie entlang des südlichen Verlaufs der Leidinger Straße. Insgesamt ist die Baustruktur im Bereich des „Ortskernes“ sehr heterogen. Innerhalb des Gebietes finden sich sowohl eingeschossige

Bungalows, als auch Mehrfamilienhäuser mit bis zu drei Vollgeschossen. Kleinflächige Gebäude stehen hierbei den großflächigen, teils ortsbildprägenden südwestdeutschen Einhäusern gegenüber, die vereinzelt über zusätzliche Scheunenanbauten verfügen.

Zudem findet sich innerhalb des Ortskernes von Ihn die großflächige Anlage eines Futtermittelbetriebes, die das Erscheinungsbild des Ortes insbesondere durch die bestehenden Silo-Türme wesentlich prägt. Für den Bereich des Futtermittelbetriebes wird aktuell ebenfalls ein Bebauungsplan aufgestellt, mit dem Ziel die Spannungen, die bisher im Ort aufgrund der ausgeübten Nutzung existierten, einzudämmen und geltendes Planungsrecht eindeutig zu definieren.

Der Einfügungsrahmen nach § 34 BauGB ist in dem Bereich des „Ortskerns“ demnach deutlich aufgeweitet. Ob die zweite Reihe zum Ihner Bach hin nach § 34 BauGB beurteilt werden kann oder „Außen- im Innenbereich“ bildet, ist nicht eindeutig abzuleiten. Die Entwicklungen der letzten Jahre haben in dem ländlich geprägten Ihn teils zu abweichenden städtebaulichen Verhältnissen geführt. Insbesondere im Bereich des „Ortskerns“ besteht demnach die Gefahr, dass in Baulücken, im Bereich von Leerständen oder auf Freiflächen Reihen-, Mehrfamilienhäuser oder sonstige großmaßstäbliche Gebäudestrukturen errichtet werden, die den dörflichen Charakter des Ortes maßgeblich stören könnten.

Daher ist es erforderlich, einen Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung für die Zukunft sicherzustellen.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 11,1 ha. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wallerfangen stellt für das Plangebiet teils Wohnbauflächen, teils gemischte Bauflächen und für den Bereich des Dorfgemeinschaftshauses mit der angrenzenden Feuerwehr zudem Gemeinbedarfsflächen dar. Der Bebauungsplan ist somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB überwiegend aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist vom 04.11.2022 bis einschließlich 05.12.2022 durchgeführt worden.

Aufgrund der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen wurde der Bebauungsplan nochmals überarbeitet und ergänzt. Gegenüber dem ausgelegten Entwurf vom 27.06.2022 ergeben sich im Wesentlichen folgende Änderungen:

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Zeichnerische Anpassung des Gewässerrandstreifens an den bestehenden Verlauf des Weinbachs im Bereich der Weinbachstraße sowie nachrichtliche Aufnahme des Gewässerrandstreifens des Ihner Baches und des Weinbaches in den Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 6 BauGB.

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Zeichnerische Anpassung der Baugrenze im Bereich des Baudenkmals „Zum Hatzenbüsch“ Hs.-Nr. 3 sowie Zurücknahme der Zulässigkeit von Nebenanlagen und Stellplätzen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 3 BauNVO in diesem Bereich.

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Anpassung der Begründung in Bezug auf die Verkehrssituation, das Ortsbild und die Anzahl ansässiger Brennereien.

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Aufnahme von „nicht gewerblichen Einrichtungen und Anlagen für die Tierhaltung“ im dörflichen Wohngebiet gem. § 5a Abs. 2 Nr. 4 BauNVO in den Katalog allgemein zulässiger Nutzungen.

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Festsetzung eines „erweiterten Bestandsschutzes“ gem. § 1 Abs. 10 BauNVO im Bereich des Allgemeinen Wohngebietes (WA 2) für bereits ausgeübte Nebenerwerbslandwirtschaft.

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Anpassung des Katalogs ausnahmsweise zulässiger Nutzungen im Bereich des Allgemeinen Wohngebietes im Hinblick auf die Zulässigkeit von Gartenbaubetrieben i.S.d. § 4 Abs. 3 Nr. 4 BauNVO (bisher unzulässig).

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Erhöhung der Zahl der Vollgeschosse im Bereich des Allgemeinen Wohngebietes (WA 2) und des dörflichen Wohngebietes (MDW 3) gem. § 16 Abs. 2 Nr. 3 BauGB auf maximal drei Vollgeschosse.

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Ergänzung der nachrichtlichen Übernahme zum Denkmalschutz gem. § 9 Abs. 6 BauGB.

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Nachrichtliche Übernahme des Waldabstandes gem. § 9 Abs. 6 BauGB.

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Ergänzung der Festsetzung bzgl. der Abwasserbeseitigung gem. § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. §§ 49-54 Saarländisches Wassergesetz.

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Ergänzung der Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB um den Gewässerrandstreifen des Ihner Baches.

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Kennzeichnung der Altlastenverdachtsfläche sowie Aufnahme einer bedingten Zulässigkeit gem. § 9 Abs. 2 BauGB in diesem Bereich.

Darüber hinaus wurden als Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie aufgrund von Vorschlägen der Verwaltung weiterhin vorsorgliche Hinweise zu den Themen Grundwasserschutz, Denkmalschutz Telekommunikationslinien, bestehende Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Kampfmittel innerhalb des Plangebietes in den Bebauungsplan aufgenommen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Wallerfangen hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 den überarbeiteten und ergänzten Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Ortskern Ihn“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, gebilligt und die erneute Veröffentlichung im Internet sowie die erneute öffentliche Auslegung beschlossen.

Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung

in der Zeit vom 15.03.2024 bis einschließlich 02.04.2024

auf der Internetseite der Gemeinde unter www.wallerfangen.de unter folgendem Pfad:

https://www.wallerfangen.de/rathaus/amtl-bekanntmachungen/ erneut veröffentlicht und zur Ansicht

und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich erneut im Rathaus der Gemeinde, Villeroystraße 3 (Interimsgebäude), 66798 Wallerfangen, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:

Mo-Fr

08:00 - 12:00 Uhr

Di

13:30 - 15:30 Uhr

Do

13:30 - 17:00 Uhr

Um telefonische Voranmeldung unter: 06831/6809-0 bzw. 06831/6809-37 wird gebeten.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der Veröffentlichungsfrist können zu den geänderten Planinhalten von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@wallerfangen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Sofern schon Stellungnahmen abgegeben wurden, werden diese selbstverständlich berücksichtigt.

Wallerfangen, den 14.03.2024
Der Bürgermeister
Horst Trenz