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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 13/2024
Sicherheit und Ordnung
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Gemäß § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 06.03.2013 (Bundesgesetzblatt I S. 367) in der zurzeit geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs in der Gemeinde Wallerfangen folgendes angeordnet:

Einrichtung von Sperrungen anlässlich Kaesschmeeressen

in Oberlimberg am Karfreitag, den 29. März 2024

in der Zeit von 07.00 bis 19.00 Uhr

Folgende Maßnahmen gelten:

a)

Vollsperrung der Ortsdurchfahrt Oberlimberg am Ortseingang- in Höhe Friedhof- durch Aufstellen VZ 600 (Absperrschranke) sowie VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatz „Anlieger Frei“, sowie

Vollsperrung der Verbindungsstraße durch den Oberlimberger Wald von Wallerfangen nach Oberlimberg, wird aus Gründen der öffentlichen Sicherheit für die Fußgänger/Wanderer, für Kraftfahrzeugen aller Art mittels Aufstellung VZ 250 sowie einer Absperrschranke VZ 600, gesperrt. Die Sperrung wird bereits am Beginn der Kirchhofstraße, Ecke Sonnenstraße wie Ecke Wilhelmstraße angezeigt.

b)

Der Verbannholzweg wird vom Oberlimberger Weg zur Landstraße L 355 zur Einbahnstraße erklärt. Im Einmündungsbereich sind die Zeichen 220-10 und 220-20 StVO „Einbahnstraße“ aufzustellen. Des Weiteren wird für den Verbannholzweg linksseitig ein absolutes Haltverbot angeordnet. Entsprechende Beschilderung ist aufzustellen (Z. 283 Anfang-Mitte-Ende).

Oberlimberger Weg in Höhe des Verbannholzweges ist eine Vorankündigung zur Vollsperrung Oberlimberg aufzustellen. Notwendig ist VZ 600 (Absperrschranke) mit VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit Zusatz „Ortsdurchfahrt Oberlimberg wegen Veranstaltung gesperrt“

Im Einmündungsbereich der L 355 in den Verbannholzweg ist das Zeichen 267 StVO „Verbot der Einfahrt“ beidseitig aufzustellen. Die diesen Zeichen entgegenstehenden Verkehrszeichen sind zu verdecken.

c)

Weiterhin wird im Oberlimberger Weg - beginnend am Verbannholzweg bis Ortseingang Oberlimberg - auf der linken Fahrbahnseite ein absolutes Haltverbot angeordnet. Entsprechende Beschilderung (Z. 283 Anfang-Mitte-Ende) ist aufzustellen.

Die rechte Seite der Straße darf auf dem Seitenstreifen, ausgenommen der Fußgängerweg, geparkt werden. Die Freifläche an der rechten Fahrbahnseite gegenüber der Einfahrt zum Golfplatz kann als Parkplatz genutzt werden.

Begründung:

Maßnahmen sind notwendig wegen Durchführung des Kaesschmeeressen in Oberlimberg an Karfreitag.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen, durch den Bauhof, wirksam.

Wallerfangen, den 22. März 2024
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Horst Trenz