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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 14/2023
Sicherheit und Ordnung
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39. Überherrner Straßenrennen

Auf dem Wallerfanger Saargau

Hinweis für die Anwohner der Ortsteile Ittersdorf, Leidingen, Ihn, Rammelfangen, Gisingen, Kerlingen, und Bedersdorf.

Für das Radrennen am Sonntag, den 16. April 2023 wurden mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde (Gemeindeverwaltung ) für die Zeit von 8 Uhr 30 bis ca. 17Uhr 30 folgende Verkehrsregelungen abgestimmt, die sich insbesondere auf die Anwohner der Rennstrecke auswirken.

Der Verkehr von Ittersdorf Richtung Gisingen wird ab der Einmündung Bedersdorferstr./ B 405, über die B 405 in die L354 (Leidingen, Ihn, Rammelfangen) umgeleitet.

Die L 352 wird nur in Rennrichtung (von Gisingen kommend Richtung Kerlingen, Bedersdorf, Ittersdorf) befahrbar sein, Anwohner der Ortsteile Kerlingen und Bedersdorf werden gebeten nicht gegen die Rennstrecke

zu fahren.

Die L 354 (Verbindungsstrasse zwischen Niedaltdorf und dem ehemaligen Grenzübergang Schreckling) wird ab Ortseingang Ihn (Einmündung Rammelfanger Berg“) als Einbahnstraße deklariert, und der Verkehr in Richtung Rammelfangen geleitet. Anwohner des Ortsteiles Leidingen können die L 354 nur in Richtung Ihn befahren, nicht in Richtung Grenzübergang Schreckling (Leidinger Mühle).

Die L 355 (Rammelfanger Berg) wird zur Einbahnstraße deklariert, und ist nur in Richtung Gisingen (bergauf) zu befahren.

Ferner möchten wir die Anwohner in Kerlingen und Bedersdorf bitten, im Abschüssigen Bereich der L 352, im Zeitraum von 7 Uhr bis 17 Uhr nicht am Fahrbahnrand zu parken.

Für eventuelle Unannehmlichkeiten in Verbindung mit den Absperrmaßnahmen während der Rennveranstaltung, möchten wir um ihr Verständnis bitten, und Sie in ihrem eigenen Interesse darauf hinweisen den Anweisungen des Streckensicherungspersonals Folge zu leisten.