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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 14/2025
Amtlicher Teil
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Stellenaussschreibung

die Gemeinde Wallerfangen sucht ab 01. September 2025

zwei Auszubildende für die praxisintegrierte Ausbildung zum/zur Erzieher/in (PIA) (m/w/d)

zur Ausbildung in einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde (voraussichtlich Ittersdorf und Gisingen).

Sie erwartet eine praxisintegrierte, dualisierte dreijährige Ausbildung (PiA) an den Akademien für Erzieher und Erzieherinnen des Saarlandes. Kennzeichnend für diese Form der Ausbildung ist ihre enge Verzahnung von Fachtheorie und Fachpraxis über die gesamte Ausbildungsdauer hinweg. Der Einsatz erfolgt an zwei Tagen pro Woche in der Praxisstelle und an drei Tagen pro Woche wird die Akademie für Erzieher/innen besucht.

Die Vergütung richtet sich nach den geltenden Regelungen des Ausbildungs-Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVAöD-BT-Pflege).

Anforderungsprofil

Die Voraussetzungen nach § 5 der Verordnung -Schul- und Prüfungsordnung – über die Ausbildung und

Prüfung an Akademien für Erzieherinnen und Erzieher – Fachschulen für Sozialpädagogik – (APO-FSP) vom 5. Februar 2021 müssen erfüllt sein. Zu finden unter folgendem Link:

https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-FSchulSozP%C3%A4dAPOSL2020rahmen

Für Rückfragen steht Frau Elisabeth Hettinger vom Personalamt, Tel. (06831 6809-24) zur Verfügung.

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggfls. Nachweis einer Berufsausbildung, Kopie des Führerscheins, Nachweis Masernimpfung oder des Immunstatus usw.)

senden Sie bitte bis zum 04.04.2025 an personalamt@wallerfangen.de möglichst zusammengefasst in einer pdf-Datei.

Alternativ können Sie Ihre Bewerbung an Gemeinde Wallerfangen, Personalamt, Villeroystr. 3, 66798 Wallerfangen schicken

Die im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt

nicht.

Der Bürgermeister
Horst Trenz