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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 16/2025
Sicherheit und Ordnung
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Sicherheit und Ordnung

Verkehrsrechtliche Anordnung

Gemäß § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 06.03.2013 (Bundesgesetzblatt I S. 367) in der zurzeit geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs in der Gemeinde Wallerfangen folgendes angeordnet:

Einrichtung von Sperrungen

anlässlich Kaesschmeeressen in Oberlimberg

am Karfreitag, den 18. April 2025 in der Zeit von 07.00 bis 19.00 Uhr

Folgende Maßnahmen gelten:

a)

Vollsperrung der Ortsdurchfahrt Oberlimberg am Ortseingang- in Höhe Friedhof- durch Aufstellen VZ 600 (Absperrschranke) sowie VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatz „Anlieger Frei“, sowie Vollsperrung der Verbindungsstraße durch den Oberlimberger Wald von Wallerfangen nach Oberlimberg – ist seit Wochen/ Monaten aus Gründen der öffentlichen Sicherheit gesperrt

b)

Der Verbannholzweg wird vom Oberlimberger Weg zur Landstraße L 355 zur Einbahnstraße erklärt. Im Einmündungsbereich sind die Zeichen 220-10 und 220-20 StVO „Einbahnstraße“ aufzustellen. Des Weiteren wird für den Verbannholzweg linksseitig ein absolutes Haltverbot angeordnet. Entsprechende Beschilderung ist aufzustellen (Z. 283 Anfang-Mitte-Ende).

Oberlimberger Weg in Höhe des Verbannholzweges ist eine Vorankündigung zur Vollsperrung Oberlimberg aufzustellen. Notwendig ist VZ 600 (Absperrschranke) mit VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit Zusatz „Ortsdurchfahrt Oberlimberg wegen Veranstaltung gesperrt“

Im Einmündungsbereich der L 355 in den Verbannholzweg ist das Zeichen 267 StVO „Verbot der Einfahrt“ beidseitig aufzustellen. Die diesen Zeichen entgegenstehenden Verkehrszeichen sind zu verdecken.

c)

Weiterhin wird im Oberlimberger Weg - beginnend am Verbannholzweg bis Ortseingang Oberlimberg - auf der linken Fahrbahnseite ein absolutes Haltverbot angeordnet. Entsprechende Beschilderung (Z. 283 Anfang-Mitte-Ende) ist aufzustellen.

Die rechte Seite der Straße darf auf dem Seitenstreifen, ausgenommen der Fußgängerweg, geparkt werden. Die Freifläche an der rechten Fahrbahnseite gegenüber der Einfahrt zum Golfplatz kann als Parkplatz genutzt werden.

Begründung:

Maßnahmen sind notwendig wegen Durchführung des Kaesschmeeressen in Oberlimberg an Karfreitag.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen, durch den Bauhof, wirksam.

Wallerfangen, den 11. April 2025
Gemeinde Wallerfangen
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Im Auftrag
Thomas Graus