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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 19/2024
Mitteilungen der Verwaltung
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Mitteilung der Verwaltung

Die Gemeindekasse Wallerfangen macht darauf aufmerksam, dass die 2. Rate für die Gemeindesteuer 2024 am

15. Mai 2024

fällig ist.

Ausstehende Beträge werden per Mahnung bzw. im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.

Die hierbei anfallenden Gebühren, Säumniszuschläge usw. werden nach der in § 225 Abgabeordnung (AO)

genannten Reihenfolge ggf. zuerst getilgt.

Auf eine rechtzeitige Zahlung zu den Fälligkeitsterminen 15.02/15.05/15.08/15.11 ist eigenständig zu achten.

Gemeindekasse Wallerfangen