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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 19/2024
Amtlicher Teil
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Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,

zur Kommunalwahl (Gemeinderat, Ortsräte, Kreistag) und Europawahl am 09.06.2024 möchte ich Ihnen zu Ihrer besseren Information einige Hinweise geben:

Zeitpunkt und Verfahren der Wahl

Die Kommunal- und Europawahl findet am Sonntag, 09.06.2024, statt. Die Wahlhandlung dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Anschrift Ihres Wahllokales finden Sie auf der Vorderseite Ihrer Wählerkarte bei der Bezeichnung „Wahlraum“. Dort ist auch festgelegt, ob es sich um einen barrierefreien Zutritt zum Wahlraum handelt oder nicht.

Bitte bringen Sie Ihre Wählerkarte zur Wahl mit. Damit erleichtern Sie den Wahlvorständen vor Ort die Arbeit erheblich. Im Wahllokal erhalten Sie von einem Mitglied des Wahlvorstandes insgesamt vier Stimmzettel. Einen orangefarbenen Stimmzettel für die Ortsratswahl, einen gelben Stimmzettel für die Gemeinderatswahl, einen grünen Stimmzettel für die Kreistagswahl und einen weißen Stimmzettel für die Europawahl. Da keine Stimmzettelumschläge verwendet werden, falten Sie die Stimmzettel, nachdem Sie diese in der Wahlkabine gekennzeichnet haben, mindestens 3-fach. Anschließend begeben Sie sich zum Tisch des Wahlvorstandes und werfen Ihre Stimmzettel in die Wahlurnen ein. In jedem Wahllokal sind zwei Wahlurnen vorhanden, die auch entsprechend gekennzeichnet sind; eine Wahlurne für die Kommunalwahlen (Ortsrat- orangefarbener Stimmzettel-; Gemeinderat –gelber Stimmzettel-; Kreistag –grüner Stimmzettel) und eine Wahlurne für die Europawahl (weißer Stimmzettel).


Wählerkarten

Die Wahlbenachrichtigungskarten (Wählerkarten) werden Ihnen bis zum 07.05.2024 durch die Deutsche Post zugestellt. Wenn Sie bis dahin keine oder eine fehlerhafte Wählerkarte erhalten haben, so wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.


Wahlamt und Briefwahlbüro

Das Wahlamt befindet sich im Rathaus Wallerfangen, Villeroystr. 3 (Interimsgebäude), Besprechungsraum. Telefonisch erreichen Sie es unter der Durchwahl 06831/680922 (Herr Bauer) und 06831/680992 (Frau Hermes).

Weiter ist das Wahlamt unter der E-Mail-Adresse „wahl@wallerfangen.de“ erreichbar.

Das Wahlamt ist zu folgenden Zeiten geöffnet: montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 13.30 bis 17.00 Uhr.

Am Freitag, dem 07.06.2024, von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr.


Briefwahl

Wer per Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag beim Wahlamt einen Wahlschein (der Wahlschein für die Kommunalwahl ist gelb, für die Europawahl ist der Wahlschein weiß) mit den dazugehörenden Briefwahlunterlagen. Ein entsprechender Antrag ist auf der Rückseite der Wählerkarte aufgedruckt. Der Antrag kann auch auf elektronischem Weg unter www.wallerfangen.de gestellt werden. Ein entsprechender Link ist auf der Internetseite der Gemeinde Wallerfangen freigeschaltet. Die Aushändigung von Briefwahlunterlagen erfolgt grundsätzlich nur an die/den Wahlberechtigte/n persönlich. Die Abholung der Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie dem Gemeindewahlleiter vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen (daher muss in diesen Fällen die Rückseite der Wählerkarte bzgl. der Beantragung von Briefwahl vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein).


Briefwahlanträge können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten spätestens bis zum 2. Tag vor der Wahl, Freitag, 07.06.2024, 18.00 Uhr, beim Wahlamt der Gemeinde gestellt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung (in diesen Fällen muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden), die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag (Sonntag, 09.06.2024), 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein/e Wahlberechtigte/r glaubhaft, dass ihr/ihm der beantragte Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, kann ihr/ihm bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 08.06.2024), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein und Briefwahlunterlagen erteilt werden.

Selbstverständlich besteht im Rathaus auch wieder Gelegenheit, die Briefwahl direkt auszuüben.

Abschließend möchte ich Sie dazu aufrufen, von Ihrem demokratischen Grundrecht auf Teilnahme an der Wahl Gebrauch zu machen und am Wahlsonntag Ihre Stimme abzugeben.


Mit freundlichen Grüßen
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter
Horst Trenz