Quelle: © GeoBasis-DE / LVGL-SL (2025), LVGL Bearbeitung: Kernplan; Stand: Oktober 2025
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 11.12.2025 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" gefasst hat.
Die Gemeinde Wallerfangen hat bislang keine Gebiete für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Die Zielvorgaben des Saarländischen Flächenzielgesetz (SFZG), wonach bis 31.12.2027 1,80% und bis 31.12.2030 3,27% der Gemeindefläche bzw. ca. 139 ha für Windenergie auszuweisen sind, werden derzeit nicht erfüllt. Um diese Ziele als Gemeinde zu erfüllen, ist die Fortschreibung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ gem. § 5 Abs. 2b BauGB somit erforderlich.
Zentrale Folge einer Zielverfehlung wäre, dass Windenergieanlagen als privilegierte Vorhaben gemäß § 249 Abs. 7 BauGB gelten, denen öffentliche Belange nicht entgegengehalten werden können. Mithin könnten unerwünschte Entwicklungen im Gemeindegebiet, insbesondere was den Wildwuchs von Windenergieanlagen anbetrifft, nicht vermieden werden.
Gegenstand des sachlichen Teilflächennutzungsplanes ist die Darstellung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen, um die Errichtung von Windenergieanlagen planerisch vorzubereiten und das kommunale Teilflächenziel der Gemeinde gem. § 4 SFZG zu erreichen.
Der sachliche Teilflächennutzungsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. Die Grenzen des Geltungsbereiches des sachlichen Teilflächennutzungsplanes entsprechen dem Gemeindegebiet und sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Die BürgerInnen sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans, bestehend aus dem Plan und der Begründung, in der Zeit vom 12.01.2026 bis einschließlich 13.02.2026 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.Wallerfangen.de) unter folgendem Pfad: https://www.wallerfangen.de/rathaus/amtl-bekanntmachungen/, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Villeroystraße 3 (Interimsgebäude) während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:
Dienststunden:
Mo-Fr 08:00 – 12:00 Uhr
Di 13:30 – 15:30 Uhr
Do 13:30 – 17:00 Uhr
Im Rahmen der Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB erstellt.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: info@wallerfangen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.
Lageplan Geltungsbereich des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ der Gemeinde Wallerfangen mit Hervorhebung der geplanten Windenergiegebiete