Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde beabsichtigt, auf Grund der §§ 20 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBI. I. S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Saarländischen Naturschutzgesetzes vom 05. April 2006 (Amtsbl. S. 726), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, die "Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis" (Amtsbl. des Saarl. S. 405) vom 31. März 1977 dahingehend zu ändern, dass eine Fläche von ca. 6 ha in der Gemeinde Wallerfangen, Ortsteil Kerlingen, aus dem Landschaftsschutzgebiet L03.07.27 ausgegliedert wird.
Der Entwurf des Verordnungstextes sowie die Übersichtskarte liegen vom 15.01.2026 bis 16.02.2026 (einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Wallerfangen, Villeroystraße 3 (Interimsgebäude) während der Öffnungszeiten Öffentlich aus.
Zusätzlich können die Ausgliederungsunterlagen auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz eingesehen
werden:
https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/naturschutz/aktuelles/bekanntmachungen/be
kanntmachungen_node.html
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann während der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Wallerfangen Anregungen und/oder Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen, möglichst unter Verwendung des dort vorgehaltenen Formblattes.
Die Oberste Naturschutzbehörde prüft die fristgerecht vorgebrachten Anregungen und Einwendungen und teilt den Betroffenen das Ergebnis mit.