Die Gemeindekasse Wallerfangen macht darauf aufmerksam, dass die Friedhofsunterhaltungsgebühr 2024 bis spätestens
31. Mai 2024
zu entrichten ist.
Um hier eine korrekte Verbuchung gewährleisten zu können ist die Angabe des jeweiligen Aktenzeichens zwingend erforderlich.
Außerdem wird daran erinnert, dass die 2. Rate der Grundsteuer am 15.05.2024 fällig war.
Ausstehende Beträge werden per Mahnung bzw. im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.
Die hierbei anfallenden Gebühren, Säumniszuschläge usw. werden nach der in § 225 Abgabeordnung (AO) genannten Reihenfolge ggf. zuerst getilgt.
Auch wird erneut darauf hingewiesen, dass – keine - neuen jährlichen Grundsteuerbescheide versandt werden. Dies geschieht lediglich dann, wenn sich der Grundsteuerbetrag erhöht oder senkt bzw. wenn eine Umschreibung/Änderung erfolgt.
Auf eine rechtzeitige Zahlung zu den Fälligkeitsterminen 15.02./15.05./15.08./15.11. ist eigenständig zu achten.
Zur Zahlungsvereinfachung bieten wir diesbezüglich den Vordruck eines SEPA-Lastschriftmandates auf unserer Internetseite an.
Mit dieser Abbuchungserlaubnis wird zu den genannten Fälligkeitsterminen automatisiert abgebucht und es können gleichzeitig Mahnungen verhindert werden.