Auf Grund der §§ 12 ff. der EigVO und § 5 Nr. 6 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 10.12.2024 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
| Gesamtbetrag | in € |
| Der Erfolgsplan wird festgesetzt | |
| in den Erträgen auf | 1.771.900 |
| in den Aufwendungen auf | 1.732.570 |
| Gewinn: | 39.330 |
| Der Vermögensplan wird festgesetzt | |
| in den Einnahmen auf | 5.790.000 |
| in den Ausgaben auf | 5.790.000 |
| |
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionenwird festgesetzt auf | 5.350.770 |
| Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt | 0 |
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 500.000 |
Es gilt die von der Verbandsversammlung am 10.12.2024 beschlossene Stellenübersicht.
Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach den § 15 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderlichen Genehmigung zu der Festsetzung in dem § 2 des Wirtschaftsplanes sind wie folgt erteilt:
AZ.: 1.2-02/805
Genehmigung
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2025 des Wasserleitungszweckverbandes „Gau-Süd“ genehmige ich gemäß § 15 Abs. 1 KGG i. V. mit § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
5.350.770, -- Euro.
Der Wirtschaftsplan liegt in der Zeit vom 02. Juni 2025 bis 16. Juni 2025 im Verwaltungsgebäude des Wasserleitungszweckverbandes „Gau-Süd“, Wallerfangen, Felsberger Straße 2, während den Öffnungszeiten öffentlich aus.