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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 22/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

I. Wirtschaftsplan 2025

Auf Grund der §§ 12 ff. der EigVO und § 5 Nr. 6 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 10.12.2024 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

Gesamtbetrag

in €

Der Erfolgsplan wird festgesetzt

in den Erträgen auf

1.771.900

in den Aufwendungen auf

1.732.570

Gewinn:

39.330

Der Vermögensplan wird festgesetzt

in den Einnahmen auf

5.790.000

in den Ausgaben auf

5.790.000

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionenwird festgesetzt auf

5.350.770

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt

0

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

500.000

§ 5

Es gilt die von der Verbandsversammlung am 10.12.2024 beschlossene Stellenübersicht.

Wallerfangen, den 10.12.2024
Der Verbandsvorsteher Horst Trenz

II. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes

Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach den § 15 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderlichen Genehmigung zu der Festsetzung in dem § 2 des Wirtschaftsplanes sind wie folgt erteilt:

AZ.: 1.2-02/805

Genehmigung

Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2025 des Wasserleitungszweckverbandes „Gau-Süd“ genehmige ich gemäß § 15 Abs. 1 KGG i. V. mit § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

5.350.770, -- Euro.

St. Ingbert, den 12.05.2025
Im Auftrag
Birgit Heib

III. Offenlegung

Der Wirtschaftsplan liegt in der Zeit vom 02. Juni 2025 bis 16. Juni 2025 im Verwaltungsgebäude des Wasserleitungszweckverbandes „Gau-Süd“, Wallerfangen, Felsberger Straße 2, während den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Der Verbandsvorsteher
Horst Trenz