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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 23/2024
Mitteilungen der Verwaltung
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Das Friedhofsamt informiert:

Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf allen Friedhöfen in der Gemeinde Wallerfangen

Die Grabmale auf allen Friedhöfen in der Gemeinde Wallerfangen werden vom 19. bis 20.06.2024, auf Ihre Standsicherheit überprüft.

Gemäß der Friedhofssatzung sind Grabmale und sonstige baulichen Anlagen in einem dauerhaft guten, verkehrssicheren Zustand zu halten. Verantwortlich hierfür ist der Nutzungsberechtigte. Sollten andere Personen aufgrund umgestürzter Grabmale Schäden zugefügt werden, haften ebenfalls die Nutzungsberechtigten.

Grabsteine, die nicht mehr standsicher sind, werden mit einem entsprechenden Aufkleber versehen.

Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlage oder Teilen davon gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Gemeinde auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen treffen. Dazu gehört auch bei akuter Umsturzgefahr das Umlegen von Grabmalen.

Die Nutzungsberechtigten solcher Gräber werden gebeten, umgehend für eine fachgerechte Befestigung des Grabsteines zu sorgen.

Nicht standsichere Grabmale sind fristgerecht zu reparieren und einer Abnahmeprüfung zu unterziehen. Wird die Reparatur durch einen Steinmetzmeister bzw. sachkundige Person durchgeführt, reicht als Nachweis der Reparatur die Dokumentation der Abnahmeprüfung.

Der Bürgermeister
Horst Trenz