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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 23/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil -Bekanntmachungen-

1.

Am 09. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.

2.

Die Gemeinde Wallerfangen ist in folgende 12 Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk Wallerfangen 1 (Schule am Limberg, Wallerfangen, Bungertstraße):

Hauptstraße, Rodener Straße, Saarstraße, Gartenstraße, Schlachthausweg, Wallstraße, Fabvierstraße, Mittelstraße, Beaumaraiser Straße, Leoniestraße, Estherstraße, Adolfshöhe, Gabrielenstraße, Im Gäßchen, Drei-Marien-Straße, Entenstraße, Maschinenstraße, Rathausstraße, Villeroystraße, Mühlenweg, Klostergartenweg, Fuchsstraße, Adlerstraße, Zur Alten Gärtnerei, Oberlimberg (Dorfstraße, Siersburger Straße, Zum Golfplatz, Im Naugarten).

Wahlbezirk Wallerfangen 2 (Schule am Limberg, Wallerfangen, Bungertstraße):

Salzstraße, Breslauer Straße, Danziger Straße, Stettiner Straße, Tilsiter Straße, Königsberger Straße, Posener Straße, Elbinger Straße, Felsberger Straße, Vom-Stein-Straße, Zur Nickelsmühle, Bungertstraße, Birkenhof, Donnerborn, Seitertstraße, Elisabethstraße, Rother Hügel, Flachslandener Straße.

Wahlbezirk Wallerfangen 3 (Schule am Limberg, Wallerfangen, Bungertstraße):

Hospitalstraße, St. Nikolaus Hospital, Amalienplatz, Eichenbornweg, Amselweg, Drosselweg, Finkenweg, Lerchenweg, Im Harras, Jugenddorf Blauloch, Schwarzer Weg, Sportplatzstraße, Schäferbruchstraße, Blaulochstraße, Wiesenstraße, Vorderst Seitert, Ahornweg, Akazienweg, Buchenweg, Erlenweg, Kastanienweg, Lindenweg.

Wahlbezirk Wallerfangen 4 (Schule am Limberg, Wallerfangen, Bungertstraße):

Sonnenstraße, Kirchhofstraße, Haus Sonnental, Hof Limberg, Wilhelmstraße, Lothringer Straße, Zur Dauster Greth, Augustiner Straße, Kunigundeweg, Graf-Giselbert-Straße, Karolinger Straße, Frankenring, Ottonenweg, Dr. Kronenberger Straße, Pastor-Hoff-Straße, Theodor—Liebertz-Straße, Von-Galhau-Straße, Franz-von-Papen-Straße, Rosenstraße, Tulpenstraße, Nelkenstraße, Veilchenweg, Wittum.

Wahlbezirk Wallerfangen 6 (Dorfgemeinschaftshaus, Klauserweg 1):

Gemeindebezirk Bedersdorf

Wahlbezirk Wallerfangen 7 (Dorfgemeinschaftshaus, Schloßstraße 5):

Gemeindebezirk Düren

Wahlbezirk Wallerfangen 8 (Grundschule Gisingen, Gaustraße 22):

Gemeindebezirk Gisingen

Wahlbezirk Wallerfangen 9 (Dorfgemeinschaftshaus Ihn, Im Ecken):

Gemeindebezirk Ihn/Leidingen

Wahlbezirk Wallerfangen 10 (Dorfgemeinschaftshaus, Saarlouiser Straße ):

Gemeindebezirk Ittersdorf

Wahlbezirk Wallerfangen 11 (Dorfgemeinschaftshaus Kerlingen, Am alten Sportplatz, Schulstr.):

Gemeindebezirk Kerlingen

Wahlbezirk Wallerfangen 13 (Dorfgemeinschaftshaus, Weingartstraße 40 a):

Gemeindebezirk Rammelfangen

Wahlbezirk Wallerfangen 14 (Schulungsraum der Freiw. Feuerwehr, Schloßbergstraße):

Gemeindebezirk St. Barbara.

2 Briefwahllokale (Schule am Limberg, Wallerfangen, Bungertstraße)

Die Wahlräume sind in den Schulen, ehemaligen Schulen bzw. Dorfgemeinschaftshäusern eingerichtet.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 02.05.2024 bis 18.05.2024 zugestellt worden sind, sind die Wahlbezirke und die Wahlräume angegeben, in denen die oder der Wahlberechtigten zu wählen haben.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr in der Schule am Limberg, Bungertstraße in Wallerfangen zusammen.

3.

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis –Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis- oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Dies gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Absatz 4 des Europawahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Wallerfangen, den 17.05.2024
Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter
Horst Trenz