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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 23/2024
Amtlicher Teil
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Wahlbekanntmachung

1. Am 09. Juni 2024 finden die Wahlen zum

  • Gemeinderat der Gemeinde Wallerfangen,
  • Ortsrat der Gemeindebezirke der Gemeinde Wallerfangen
  • Kreistag des Landkreises Saarlouis,

statt. Die Wahlen dauern von 08.00 bis 18.00 Uhr.

2. Die Gemeinde Wallerfangen ist in folgende 12 Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk Wallerfangen 1 (Schule am Limberg, Wallerfangen, Bungertstraße):

Hauptstraße, Rodener Straße, Saarstraße, Gartenstraße, Schlachthausweg, Wallstraße, Fabvierstraße, Mittelstraße, Beaumaraiser Straße, Leoniestraße, Estherstraße, Adolfshöhe, Gabrielenstraße, Im Gäßchen, Drei-Marien-Straße, Entenstraße, Maschinenstraße, Rathausstraße, Villeroystraße, Mühlenweg, Klostergartenweg, Fuchsstraße, Adlerstraße, Zur Alten Gärtnerei, Oberlimberg (Dorfstraße, Siersburger Straße, Zum Golfplatz, Im Naugarten).

Wahlbezirk Wallerfangen 2 (Schule am Limberg, Wallerfangen, Bungertstraße):

Salzstraße, Breslauer Straße, Danziger Straße, Stettiner Straße, Tilsiter Straße, Königsberger Straße, Posener Straße, Elbinger Straße, Felsberger Straße, Vom-Stein-Straße, Zur Nickelsmühle, Bungertstraße, Birkenhof, Donnerborn, Seitertstraße, Elisabethstraße, Rother Hügel, Flachslandener Straße.

Wahlbezirk Wallerfangen 3 (Schule am Limberg, Wallerfangen, Bungertstraße):

Hospitalstraße, St. Nikolaus Hospital, Amalienplatz, Eichenbornweg, Amselweg, Drosselweg, Finkenweg, Lerchenweg, Im Harras, Jugenddorf Blauloch, Schwarzer Weg, Sportplatzstraße, Schäferbruchstraße, Blaulochstraße, Wiesenstraße, Vorderst Seitert, Ahornweg, Akazienweg, Buchenweg, Erlenweg, Kastanienweg, Lindenweg.

Wahlbezirk Wallerfangen 4 (Schule am Limberg, Wallerfangen, Bungertstraße):

Sonnenstraße, Kirchhofstraße, Haus Sonnental, Hof Limberg, Wilhelmstraße, Lothringer Straße, Zur Dauster Greth, Augustiner Straße, Kunigundeweg, Graf-Giselbert-Straße, Karolinger Straße, Frankenring, Ottonenweg, Dr. Kronenberger Straße, Pastor-Hoff-Straße, Theodor-Liebertz-Straße, Von-Galhau-Straße, Franz-von-Papen-Straße, Rosenstraße, Tulpenstraße, Nelkenstraße, Veilchenweg, Wittum.

Wahlbezirk Wallerfangen 6 (Dorfgemeinschaftshaus, Klauserweg 1):

Gemeindebezirk Bedersdorf

Wahlbezirk Wallerfangen 7 (Dorfgemeinschaftshaus, Schloßstraße 5):

Gemeindebezirk Düren

Wahlbezirk Wallerfangen 8 (Grundschule Gisingen, Gaustraße 22):

Gemeindebezirk Gisingen

Wahlbezirk Wallerfangen 9 (Dorfgemeinschaftshaus Ihn, Im Ecken):

Gemeindebezirk Ihn/Leidingen

Wahlbezirk Wallerfangen 10 (Dorfgemeinschaftshaus, Saarlouiser Straße ):

Gemeindebezirk Ittersdorf

Wahlbezirk Wallerfangen 11 (Dorfgemeinschaftshaus Kerlingen, Am alten Sportplatz, Schulstr.):

Gemeindebezirk Kerlingen

Wahlbezirk Wallerfangen 13 (Dorfgemeinschaftshaus, Weingartstraße 40 a):

Gemeindebezirk Rammelfangen

Wahlbezirk Wallerfangen 14 (Schulungsraum der Freiw. Feuerwehr, Schloßbergstraße):

Gemeindebezirk St. Barbara.

2 Briefwahllokale (Schule am Limberg, Wallerfangen, Bungertstraße)

Die Wahlräume sind in den Schulen, ehemaligen Schulen bzw. Dorfgemeinschaftshäusern eingerichtet.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 02.05.2024 bis 07.05.2024 zugestellt worden sind, sind die Wahlbezirke und die Wahlräume angegeben, in denen die oder der Wahlberechtigten zu wählen haben.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr in der Schule am Limberg, Bungertstraße in Wallerfangen zusammen.

3. Die Wahlberechtigten können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis oder Reisepass, zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden und wird für eine etwa notwendig werdende Stichwahl zurückgegeben.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält bei Betreten des Wahlraumes für die Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, einen entsprechenden Stimmzettel ausgehändigt, und zwar

1. für die Gemeinderatswahl

einen gelben Stimmzettel,

2. für de Ortsratswahl

einen orangefarbenen Stimmzettel,

3. für die Kreistagswahl

einen grünen Stimmzettel,

Jeder Wahlberechtigte hat für jede Wahl eine Stimme.

Bei der Gemeinderatswahl, der Ortsratswahl (mit Ausnahme der Ortsräte Bedersdorf, Kerlingen und Rammelfangen) sowie der Kreistagswahl, enthalten bei Verhältniswahl die Stimmzettel die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe unter Angabe des Namens der Partei oder Wählergruppe, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese sowie des Familiennamens, Vornamens und Berufs der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber jeden Wahlvorschlags. Bei Wahlvorschlägen, die in eine Gebietsliste und Bereichslisten gegliedert sind, sind auf der Gebietsliste und den Bereichslisten je die ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber mit Familiennamen, Vornamen und Beruf angegeben.

Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme in der Weise ab, dass sie oder er auf jedem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchen Wahlvorschlag sie oder er wählen will.

Bei der Mehrheitswahl für die Ortsräte der Gemeindebezirke Bedersdorf, Kerlingen und Rammelfangen enthalten die Stimmzettel einen Namen unter Angabe des Namens der Partei und deren Kurzbezeichnung sowie die Familiennamen, Vornamen und Berufe sämtlicher Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags. Der Stimmzettel enthält außerdem eine freie Fläche, die groß genug ist, um die Namen von doppelt so vielen wählbaren Personen aufzunehmen, wie Mitglieder in die Ortsräte Bedersdorf, Kerlingen oder Rammelfangen zu wählen sind (14 Felder). Sie trägt die Überschrift „Von der Wählerin oder vom Wähler vorgeschlagene wählbare Personen“.

Die Stimmzettel müssen von der Wählerin oder vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran folgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wer einen Wahlschein hat, kann

a)

durch Stimmabgabe an der

1. Gemeinderatswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Wahlbereichs (§ 15 Abs. 3 Kommunalwahlgesetzes),

2. Ortsratswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Gemeindebezirks (§ 56 des Kommunalwahlgesetzes),

3. Kreistagswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Wahlbereichs (§ 65 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes),

b)

durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von dem Gemeindewahlleiter die amtlichen Stimmzettel, den amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jede/Jeder Wahlberechtigte kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Blinde und Sehbehinderte haben bei dieser Wahl die Möglichkeit, Stimmzettelschablonen zu verwenden.

Die Schablonen können kostenlos angefordert werden:

Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e.V.

Küstriner Straße 6

66121 Saarbrücken

Telefon: 0681/81 81 81

E-Mail: info@bsvsaar.org

Homepage: www.bsvsaar.org

Wallerfangen, den 17. Mai 2024
Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter
Horst Trenz