Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 12.06.2025die Einleitung des Verfahrens zur 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Carré Vaudrevange“ im beschleunigten Verfahren beschlossen hat.
Mit der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes werden folgende Ziele verfolgt:
Für den Bereich des "Alten Magazins" im Ortskern von Wallerfangen wurde bereits im Jahr 2022 ein Bebauungsplan erstellt. Damals wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nachnutzung des ortsbildprägenden Gebäudes geschaffen. Nachdem die Sophienstiftung das Projekt nicht weiterverfolgt, hat sich nun ein Investor zur Errichtung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) mit Café gefunden. Ein Erhalt des Bestandsgebäudes ist aufgrund von bautechnischen Herausforderungen wohl nicht mehr möglich. Auch an der Kubatur werden gegenüber dem damals genau festgesetzten Bestand Änderungen vorgenommen. Das geplante Vorhaben ist in der aktuell vorgesehenen Form auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans jedoch nicht zulässig, es bedarf daher einer entsprechenden Planänderung.
Vorgesehen ist ein Neubau, der sich in seiner Gestaltung am historischen Vorbild orientiert, gleichzeitig jedoch heutigen energetischen und funktionalen Anforderungen gerecht wird. Das medizinische Versorgungszentrum soll eine moderne und barrierefreie Infrastruktur bieten und so zur Verbesserung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung im Gemeindegebiet beitragen. Das ergänzende Café dient als sozialer Treffpunkt und soll zur Belebung des Ortskerns beitragen. Eine Ergänzung um Wohnnutzung in den oberen Etagen ist denkbar.
Die 1. Teiländerung des Bebauungsplans umfasst das Gelände zwischen der Villeroystraße und der Hospitalstraße. Der Geltungsbereich der 1. Teiländerung des Bebauungsplans wird dabei wie folgt begrenzt:
| - | Im Nordwesten und Norden durch die angrenzende, teils denkmalgeschützte Bebauung der Villeroystraße (u. a. Haus Christophorus), |
| - | im Nordosten durch die Straßenverkehrsfläche der Hauptstraße, |
| - | im Osten durch den angrenzenden Fabrikplatz, |
| - | im Südosten durch das denkmalgeschützte Rathausensemble sowie die angrenzende Wohnbebauung der Rathausstraße, |
| - | im Süden durch die Straßenverkehrsfläche der Hospitalstraße und die angrenzende Wohnbebauung der Hospitalstraße Hs.-Nr. 2 sowie |
| - | im Südwesten durch das Grundstück des denkmalgeschützten „schwarzen Schlosses“ Wallerfangen. |
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 7.000 qm.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB teilgeändert.
Die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Carré Vaudrevange“ ersetzt den Bebauungsplan „Carré Vaudrevange“ (2022) lediglich mit den getroffenen Regelungsinhalten. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Carré Vaudrevange“ (2022) bleiben hiervon unberührt.
Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes derzeit als gemischte Bauflächen und Parkplatzflächen dar. Der Bebauungsplan ist somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren teilgeändert zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.