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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 25/2025
Amtlicher Teil
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Mehrfamilienwohnhaus Felsberger Straße“

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Wallerfangen in öffentlicher Sitzung am 12.06.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Mehrfamilienwohnhaus Felsberger Straße" im beschleunigten Verfahren gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB beschlossen hat

Mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit insgesamt 6 Wohneinheiten in der Felsberger Straße im Ortsteil Wallerfangen geschaffen werden. Das Gebäude soll drei Vollgeschosse erhalten.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem u.a. Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 850 qm.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wallerfangen stellt die Fläche als Wohnbaufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.

Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Wallerfangen, den 16.06.2025
Der Bürgermeister
Horst Trenz