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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 26/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Bekanntmachung der Veröffentlichung der 1. Teiländerung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Wallerfangen hat in seiner Sitzung am 12.06.2025 die Veröffentlichung der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Carré Vaudrevange“ im Internet bzw. eine Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes werden folgende Ziele verfolgt:

Für den Bereich des "Alten Magazins" im Ortskern von Wallerfangen wurde bereits im Jahr 2022 ein Bebauungsplan erstellt. Damals wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nachnutzung des ortsbildprägenden Gebäudes geschaffen. Nachdem die Sophienstiftung das Projekt nicht weiterverfolgt, hat sich nun ein Investor zur Errichtung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) mit Café gefunden.

Ein Erhalt des Bestandsgebäudes ist aufgrund von bautechnischen Herausforderungen wohl nicht mehr möglich. Auch an der Kubatur werden gegenüber dem damals genau festgesetzten Bestand Änderungen vorgenommen. Das geplante Vorhaben ist in der aktuell vorgesehenen Form auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans jedoch nicht zulässig, es bedarf daher einer entsprechenden Planänderung.

Vorgesehen ist ein Neubau, der sich in seiner Gestaltung am historischen Vorbild orientiert, gleichzeitig jedoch heutigen energetischen und funktionalen Anforderungen gerecht wird. Das medizinische Versorgungszentrum soll eine moderne und barrierefreie Infrastruktur bieten und so zur Verbesserung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung im Gemeindegebiet beitragen. Das ergänzende Café dient als sozialer Treffpunkt und soll zur Belebung des Ortskerns beitragen. Eine Ergänzung um Wohnnutzung in den oberen Etagen ist denkbar.

Die 1. Teiländerung des Bebauungsplans umfasst das Gelände zwischen der Villeroystraße und der Hospitalstraße. Der Geltungsbereich der 1. Teiländerung des Bebauungsplans wird dabei wie folgt begrenzt:

Im Nordwesten und Norden durch die angrenzende, teils denkmalgeschützte Bebauung der Villeroystraße (u. a. Haus Christophorus),

im Nordosten durch die Straßenverkehrsfläche der Hauptstraße,

im Osten durch den angrenzenden Fabrikplatz,

im Südosten durch das denkmalgeschützte Rathausensemble sowie die angrenzende Wohnbebauung der Rathausstraße,

im Süden durch die Straßenverkehrsfläche der Hospitalstraße und die angrenzende Wohnbebauung der Hospitalstraße Hs.-Nr. 2 sowie

im Südwesten durch das Grundstück des denkmalgeschützten „schwarzen Schlosses“ Wallerfangen.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 7.000 qm.

Die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Carré Vaudrevange“ ersetzt den Bebauungsplan „Carré Vaudrevange“ (2022) lediglich mit den getroffenen Regelungsinhalten. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Carré Vaudrevange“ (2022) bleiben hiervon unberührt.

Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes derzeit als gemischte Bauflächen und Parkplatzflächen dar. Der Bebauungsplan ist somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.

Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung in der Zeit vom 27.06.2025 bis einschließlich 28.07.2025 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.wallerfangen.de unter folgendem Pfad: https://www.wallerfangen.de/rathaus/amtl-bekanntmachungen/, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Villeroystraße 3 (Interimsgebäude), 66798 Wallerfangen, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 27.06.2025 bis einschließlich 28.07.2025.

Dienststunden der Gemeindeverwaltung:

Mo-Fr

08:00 – 12:00 Uhr

Di

13:30 – 15:30 Uhr

Do

13:30 – 17:00 Uhr

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@wallerfangen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die 1. Teiländerung des Bebauungsplans erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Wallerfangen, den 23.06.2025
Der Bürgermeister
Horst Trenz