Bei der Gemeinde Wallerfangen ist für den Schiedsbezirk II (Gauorte ohne Oberlimberg) das Ehrenamt einer stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen.
Der Beginn der Amtszeit wäre sofort.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe einer Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines Vergleichs zu beenden.
Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Das Amt kann bekleiden:
| - | Wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt. |
| - | Wer geistig und körperlich in der Lage dazu ist. |
| - | Wer das 25. Lebensjahr vollendet hat. |
| - | Wer im Schiedsbezirk wohnt. |
Die Wahl einer Schiedspersonen erfolgt durch den Orts- bzw. Gemeinderat, für die Dauer von fünf Jahren und bedarf der Bestätigung des Direktors des Amtsgerichtes Saarlouis.
Die zukünftigen Schiedspersonen werden durch Lehrgänge auf ihre Aufgaben vorbereitet. Dieses Wissen wird regelmäßig bei Fortbildungslehrgängen vertieft. Die Fortbildungs- und Sachkosten werden natürlich übernommen. Eine Aufwandsentschädigung wird ebenfalls ausgezahlt.
Personen die sich angesprochen fühlen, richten Ihre schriftliche Bewerbung an die Gemeindeverwaltung Wallerfangen. Weitere Auskünfte erteilt Frau Meyer (06831/680934).