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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil -Bekanntmachung- Grundsteuer

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B der Gemeinde Waller-fangen haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert, so dass Abgabenbe-scheide für das Kalenderjahr 2023 aus diesem Grund nicht erteilt werden.

Für alle Objekte, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung (im Januar 2021 ff.) nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 122 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Für die bis zu dieser Bekanntmachung erteilten Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2021 sind die im Bescheid festgesetzten Beträge zu entrichten. Die Grund-steuer wird zu den in den zuletzt erteilten Abgabenbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeiträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2023 fällig.

Für Steuerpflichtige die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer 2023 am 01. Juli 2023 fällig.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Wallerfangen, 16.01.2023
Horst Trenz
Bürgermeister